Die Uelzener Versicherung übernimmt in der Hunde-Krankenversicherung die veterinärmedizinisch notwendige Heilbehandlung wegen Krankheit oder Unfall – mit bis zu 100 % der Tierarztkosten unabhängig vom Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) und freier Wahl von Tierarzt oder Tierklinik. Versichert sind unter anderem Operationen, Diagnostik, Klinikunterbringung, alternative Heilmethoden und die Kennzeichnung durch einen Identifikationschip.
- Als Leistungsfall gilt die veterinärmedizinisch notwendige Heilbehandlung wegen einer nach Abschluss des Vertrages eingetretenen Gesundheitsschädigung und/oder Operation aufgrund Krankheit oder infolge eines Unfalls Ihres versicherten Hundes.
- Wir erstatten Ihnen bis zu 100 % der Tierarztkosten – unabhängig vom Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT).
- Sie haben die freie Wahl des Tierarztes / der Tierklinik.
Versichert sind z.B.:
- Veterinärmedizinisch notwendige ambulante oder stationäre Heilbehandlungen und Operationen inkl. Diagnostik;
- Operationen unter Vollnarkose / Sedierung infolge Unfalls oder Krankheit inkl. Arzneimittel, bildgebende Verfahren und Verbandsmaterial;
- Operationen unter Anwendung von Lokalanästhesie, nichtinvasive OP-Methoden, Biopsie, Punktion, diagnostische und therapeutische Endoskopie als eigenständiger Eingriff sowie die Fremdkörperentfernung ohne Endoskop;
- Unterbringungsaufwendungen bei Klinikaufenthalten;
- Ergänzungsfutter, Diätfutter und Vitaminpräparate, die infolge einer versicherten Heilbehandlung oder Operation stationär verabreicht werden;
- zeitlich unbegrenzte Vor- und Nachsorgebehandlungen bei Operationen;
- vom Tierarzt durchgeführte alternative Heilbehandlungen wie Homöopathie, Osteopathie oder Akupunktur.
Wir beteiligen uns an Kosten für:
- Die Kennzeichnung Ihres versicherten Hundes durch einen Identifikationschip.
Hunde-Krankenversicherung Angebotsrechner
Was bedeutet das konkret?
Die Hunde-Krankenversicherung greift, wenn Ihr Hund nach Vertragsabschluss durch Krankheit oder einen Unfall tierärztlich behandelt werden muss. Sie deckt ein breites Spektrum von Behandlungen ab – von ambulanten Terminen über Operationen bis hin zu stationären Klinikaufenthalten und alternativen Heilmethoden. Dabei können Sie Ihren Tierarzt oder Ihre Tierklinik frei aussuchen, und die Erstattung ist nicht an einen bestimmten GOT-Satz gebunden. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die vertraglichen Bedingungen.
Häufige Fragen
Wann liegt ein Leistungsfall vor?
Ein Leistungsfall ist die veterinärmedizinisch notwendige Heilbehandlung wegen einer nach Abschluss des Vertrages eingetretenen Gesundheitsschädigung und/oder Operation aufgrund Krankheit oder infolge eines Unfalls Ihres versicherten Hundes.
Wie hoch ist die Kostenerstattung?
Erstattet werden bis zu 100 % der Tierarztkosten – unabhängig vom Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT).
Kann ich Tierarzt oder Tierklinik frei wählen?
Ja, Sie haben die freie Wahl des Tierarztes / der Tierklinik.
Sind alternative Heilbehandlungen versichert?
Ja, vom Tierarzt durchgeführte alternative Heilbehandlungen wie Homöopathie, Osteopathie oder Akupunktur sind versichert.
Werden Kosten für die Kennzeichnung übernommen?
Ja, es besteht eine Kostenbeteiligung an der Kennzeichnung Ihres versicherten Hundes durch einen Identifikationschip.