Wer eine Hunde-Krankenversicherung der Uelzener Versicherung abschließt, sollte die Fragen im Antrag vollständig und wahrheitsgemäß beantworten, gesundheitliche Veränderungen bis zum Vertragsbeginn melden, Änderungen des versicherten Risikos anzeigen und jeden Versicherungsfall unverzüglich melden. Hier erfahren Sie, welche Pflichten damit verbunden sind.
In der Hunde-Krankenversicherung der Uelzener Versicherung gilt Folgendes:
- Bitte vollständige und wahrheitsgemäße Beantwortung der Fragen in der Angebotsanfrage. Werden nach der Antragstellung aber noch vor dem Vertragsbeginn gesundheitliche Veränderungen bei dem Hund festgestellt, müssen diese unbedingt mitgeteilt werden.
- Informationen darüber, ob und in welcher Form sich das versicherte Risiko verändert hat.
- Es ist möglich, dass eine Aufforderung zur Beseitigung besonderer gefahrdrohender Umstände erfolgen könnte.
- Zeigen Sie jeden Versicherungsfall unverzüglich an.
- Sie sind verpflichtet, einen Schaden abzuwenden bzw. zu mindern, soweit dies möglich ist. Weiter müssen Sie durch wahrheitsgemäße Schadenberichte bei der Schadenermittlung und -regulierung unterstützen.
Hunde-Krankenversicherung Angebotsrechner
Was bedeutet das konkret?
Als versicherte Person tragen Sie in der Hunde-Krankenversicherung einige Mitwirkungspflichten. Dazu gehört, die Angaben im Antrag ehrlich und vollständig zu machen, gesundheitliche Veränderungen des Hundes bis zum Vertragsbeginn zu melden und den Versicherer über Änderungen des versicherten Risikos zu informieren. Tritt ein Versicherungsfall ein, sollten Sie ihn sofort anzeigen, mögliche Schäden nach Möglichkeit gering halten und den Versicherer mit wahrheitsgemäßen Angaben unterstützen.
Häufige Fragen
Was muss ich bei der Angebotsanfrage beachten?
Die Fragen in der Angebotsanfrage sind vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten.
Was gilt, wenn sich der Gesundheitszustand des Hundes vor Vertragsbeginn ändert?
Werden nach der Antragstellung, aber noch vor dem Vertragsbeginn gesundheitliche Veränderungen bei dem Hund festgestellt, müssen diese unbedingt mitgeteilt werden.
Muss ich Veränderungen des versicherten Risikos melden?
Ja. Sie müssen Informationen darüber geben, ob und in welcher Form sich das versicherte Risiko verändert hat.
Wann muss ich einen Versicherungsfall anzeigen?
Jeder Versicherungsfall ist unverzüglich anzuzeigen.
Welche Pflichten habe ich im Schadenfall?
Sie sind verpflichtet, einen Schaden abzuwenden bzw. zu mindern, soweit dies möglich ist. Zudem müssen Sie durch wahrheitsgemäße Schadenberichte bei der Schadenermittlung und -regulierung unterstützen.