Bei der Hunde-Krankenversicherung der Uelzener Versicherung startet der Schutz zum Zeitpunkt laut Versicherungsschein – vorausgesetzt, der erste Beitrag wird rechtzeitig gezahlt. Erfahren Sie, wie sich der Vertrag verlängert und welche Kündigungsfristen je nach Laufzeit gelten.
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass der erste Beitrag rechtzeitig gezahlt wird. Anderenfalls beginnt der Versicherungsschutz mit der Zahlung.
Laufzeit von mindestens einem Jahr:
- Der Vertrag verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, wenn nicht eine Vertragsseite diesen bis spätestens drei Monate vor dem Ende der Vertragslaufzeit kündigt.
Laufzeit von mehr als drei Jahren:
- Der Vertrag kann schon zum Ablauf des dritten oder eines jeden darauffolgenden Jahres gekündigt werden.
- Auch hier besteht eine 3-monatige Kündigungsfrist.
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Was bedeutet das konkret?
Ihr Versicherungsschutz startet an dem Tag, der im Versicherungsschein steht – allerdings nur, wenn Sie den ersten Beitrag pünktlich zahlen. Zahlen Sie später, beginnt der Schutz erst mit der Zahlung. Ist die Laufzeit mindestens ein Jahr, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr, sofern niemand rechtzeitig kündigt. Bei Verträgen mit mehr als drei Jahren Laufzeit können Sie schon nach dem dritten Jahr aussteigen. In beiden Fällen gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten.
Häufige Fragen
Wann beginnt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, sofern der erste Beitrag rechtzeitig gezahlt wird.
Was passiert, wenn der erste Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt wird?
Wird der erste Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt, beginnt der Versicherungsschutz erst mit der Zahlung.
Verlängert sich der Vertrag automatisch?
Bei einer Laufzeit von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr, wenn nicht eine Vertragsseite bis spätestens drei Monate vor dem Ende der Vertragslaufzeit kündigt.
Kann ich einen Vertrag mit mehr als drei Jahren Laufzeit vorzeitig kündigen?
Ja. Hat der Vertrag eine Laufzeit von mehr als drei Jahren, kann er zum Ablauf des dritten oder eines jeden darauffolgenden Jahres gekündigt werden. Es gilt eine 3-monatige Kündigungsfrist.