Bei der Hunde-Krankenversicherung der Uelzener Versicherung ist der erste Beitrag spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins fällig, jedoch nicht vor dem vereinbarten Versicherungsbeginn. Wie oft Sie zahlen und auf welchem Weg – per Überweisung oder Einzugsermächtigung – erfahren Sie hier im Überblick.
Der erste Beitrag muss bis spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins bezahlt werden – nicht jedoch vor dem vereinbarten Versicherungsbeginn.
Die weiteren Beitragszahlungen sind in der Beitragsübersicht genannt, die mit dem Versicherungsschein geschickt wird. Je nach Vereinbarung kann das monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein.
Der Beitrag kann überwiesen werden oder per Einzugsermächtigung erfolgen.
Hunde-Krankenversicherung Angebotsrechner
Was bedeutet das konkret?
Nach Erhalt Ihres Versicherungsscheins haben Sie zwei Wochen Zeit, den ersten Beitrag zu zahlen – frühestens jedoch zum vereinbarten Beginn Ihres Vertrags. Wie häufig die weiteren Beiträge anfallen und in welchem Rhythmus Sie zahlen, steht in der beigelegten Beitragsübersicht. Sie entscheiden dabei zwischen Überweisung und bequemem Bankeinzug.
Häufige Fragen
Bis wann muss der erste Beitrag bezahlt werden?
Der erste Beitrag muss spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins bezahlt werden – jedoch nicht vor dem vereinbarten Versicherungsbeginn.
In welchem Rhythmus kann ich die Beiträge zahlen?
Je nach Vereinbarung ist die Zahlung monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich möglich. Die genauen Zahlungen sind in der Beitragsübersicht genannt.
Wie kann ich den Beitrag bezahlen?
Der Beitrag kann überwiesen werden oder per Einzugsermächtigung erfolgen.
Wo finde ich die Angaben zu den weiteren Beitragszahlungen?
Die weiteren Beitragszahlungen sind in der Beitragsübersicht genannt, die zusammen mit dem Versicherungsschein verschickt wird.