In der Hunde-Krankenversicherung der Uelzener Versicherung sind bestimmte Aufwendungen vom Versicherungsschutz ausgenommen – etwa vor Vertragsabschluss begonnene Heilbehandlungen, Wurmkuren oder Zahnkorrekturen. Zudem gelten Erstattungslimits von 1.500 € im basis-Schutz und 3.000 € im premium Schutz pro Versicherungsjahr.
Nicht versichert sind z.B. Aufwendungen für:
- Bereits vor Vertragsabschluss begonnene oder angeratene Heilbehandlungen und Operationen;
- Folgen von Mängeln und Krankheiten, die bei Abschluss der Versicherung bekannt sind oder vor Ablauf der Wartezeit auftreten;
- nachträgliche Heilbehandlungen und Heilbehandlungen Ihres versicherten Hundes wegen einer Krankheit oder eines Unfall einschließlich der veterinärmedizinisch notwendigen Operation sowie deren Folgen, die während einer Unterbrechung des Versicherungsschutzes auftreten;
- Wurmkuren, Parasitenmittel, Schutzimpfungen, Vorsorgeuntersuchungen, Krallenschneiden, chemischer Kastrationschip;
- Gebisskorrekturen, Zahnprothesen und Überkronung, prophylaktische Zahnreinigung, -politur oder Zahnsteinentfernung;
- Heilbehandlungen und Operationen durch Sie als Versicherungsnehmer sowie Ehegatten, Lebenspartner, Kinder oder Eltern
Gibt es Deckungsbeschränkungen?
Das maximale Erstattungslimit beträgt:
- im basis-Schutz 1.500 € pro Versicherungsjahr
- im premium Schutz 3.000 € pro Versicherungsjahr
- An den Kosten für einen Identifikationschip beteiligen wir uns mit 25 €
Hunde-Krankenversicherung Angebotsrechner
Was bedeutet das konkret?
Die Hunde-Krankenversicherung übernimmt nicht jede Aufwendung. Behandlungen, die schon vor dem Vertrag begonnen wurden oder mit bereits bekannten Krankheiten zusammenhängen, sind ausgeschlossen. Auch typische Routine- und Vorsorgemaßnahmen sowie bestimmte Zahnbehandlungen zählen nicht dazu. Für die Erstattung gelten je nach gewähltem Schutz feste Höchstgrenzen pro Versicherungsjahr.
Häufige Fragen
Sind Vorsorgemaßnahmen wie Impfungen versichert?
Nein. Wurmkuren, Parasitenmittel, Schutzimpfungen, Vorsorgeuntersuchungen, Krallenschneiden und der chemische Kastrationschip sind nicht versichert.
Werden Behandlungen erstattet, die vor Vertragsabschluss begonnen wurden?
Nein. Bereits vor Vertragsabschluss begonnene oder angeratene Heilbehandlungen und Operationen sind vom Versicherungsschutz ausgenommen.
Wie hoch ist das maximale Erstattungslimit?
Im basis-Schutz beträgt das maximale Erstattungslimit 1.500 € pro Versicherungsjahr, im premium Schutz 3.000 € pro Versicherungsjahr.
Sind Zahnbehandlungen abgedeckt?
Gebisskorrekturen, Zahnprothesen und Überkronung, prophylaktische Zahnreinigung, -politur oder Zahnsteinentfernung sind nicht versichert.
Beteiligt sich die Versicherung an den Kosten für einen Identifikationschip?
Ja. An den Kosten für einen Identifikationschip beteiligt sich die Versicherung mit 25 €.