Die Uelzener Pferde-OP-Versicherung erstattet im Rahmen der Tierkrankenversicherung Kosten für Operationen unabhängig vom GOT-Satz, deckt besondere Erkrankungen wie Kryptorchismus und Nabelbruch ab und lässt sich mit KV- und Reha-Baustein erweitern. Erfahre, welche Leistungen, Wartezeiten und Erstattungsgrenzen gelten.
Leistungsfall:
Kommt es zum Leistungsfall, können Sie Leistungen für
- Operationen unabhängig vom Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) von uns beanspruchen.
Eine Operation ist ein unter Vollnarkose, Sedierung oder Lokalanästhesie mit Hilfe von medizinischen Instrumenten durch Tierärzte durchgeführter, chirurgischer Eingriff in den Organismus unter Verletzung der körperlichen Integrität zum Zwecke der Wiederherstellung der ursprünglichen Beschaffenheit oder Funktionalität körpereigenen Gewebes, indem es (teilweise) entfernt oder rekonstruiert wird.
Versicherte sind Eingriffe, bei denen die Haut und das darunterliegende Gewebe mehr als punktförmig durchtrennt werden. Minimalinvasive OP-Methoden sind versichert, sofern sie den chirurgischen Eingriff durch einen einmaligen Eingriff unter Vollnarkose, Sedierung oder Lokalanästhesie ersetzen und diesem gleichzusetzen sind. Minimalinvasive Methoden zu diagnostischen Zwecken sind nicht mitversichert.
Verstirbt Ihr versichertes Pferd in der Narkose zur Vorbereitung einer Operation unmittelbar bevor der Tierarzt mit der versicherten Operation begonnen hat, werden die versicherten Kosten erstattet.
Besondere Erkrankungen und Operationen:
Darunter fallen folgende Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen. Die Wartezeit für diese Operationen einschließlich Diagnostik beträgt 1 Jahr ab Versicherungsbeginn:
- Operationen infolge des Kryptorchismus (versteckte Hoden) Lageanomalie der Hoden. Das heißt, ein oder beide Hoden sind nicht oder nicht vollständig in den Hodensack abgestiegen und befinden sich im Leistenspalt oder in der Bauchhöhle.
- Operationen infolge der Umbilicalhernie (Nabelbruch) Durch eine Lücke in der Bauchwand im Bereich des Nabels können Teile des Bauchraumes hindurchtreten.
- Gelenkoperationen bei Vorliegen von isolierten Verschattungen, OC, OCD, Chips und Birkelandfrakturen
Zusätzlich versicherte Leistungen und mitversicherte Kosten für:
- die letzten 3 Untersuchungstage vor einer versicherten Operation sowie höchstens 17 Kalendertage Nachbehandlung (Vor- und Nachbehandlungszeitraum) inklusive der Unterbringung, Kosten für Arzneimittel sowie Futter- und Unterbringungskosten bei stationärem Aufenthalt im Anschluss an eine versicherte Operation in diesem Zeitraum, sofern die tierärztlichen Leistungen und Kosten im Zusammenhang mit der versicherten Operation stehen;
- tierärztliche Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen weltweit;
- chirurgische Kastration / Sterilisation Ihres versicherten Pferdes einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlung, begrenzt auf einen einmaligen Zuschuss von 200 €;
- einmalige Telediagnostik und Teleberatung pro Leistungsfall in Bezug auf eine versicherte Operation durch einen Tierarzt im Vor- und Nachbehandlungszeitraum einer versicherten Operation, sofern diese auch durchgeführt wird;
- Operationen aufgrund vorvertraglich bestehender, jedoch nicht bekannter Erkrankungen / angeborener Fehlentwicklungen, jedoch erst nach einer Wartezeit von 1 Jahr ab Versicherungsbeginn;
- tierärztlicher Notdienst am Tag der Operation sowie im Vor- und Nachbehandlungszeitraum einer versicherten Operation;
- die Vor- und Nachbehandlung einer versicherten Zahn-OP durch einen Dentisten;
- Physiotherapie, Akupunktur, Homöopathie und Chiropraktik durch Tierärzte und im Nachbehandlungszeitraum.
KV-Baustein (sofern vereinbart):
Haben Sie den KV-Baustein vereinbart, so sind folgende veterinärmedizinische Leistungen eingeschlossen:
- Veterinärmedizinisch notwendige ambulante oder stationäre Heilbehandlungen aufgrund einer Erkrankung / einer Veränderung des Gesundheitszustandes, die durch einen Tierarzt erfolgen und der Wiederherstellung des Gesundheitszustandes Ihres Versicherten Pferdes dienen.
Nicht versichert sind im KV-Baustein folgende Leistungen:
- Besuchsgebühr und Wegegeld;
- Notdienstgebühr;
- Impfungen und Parasitenmittel;
- Blutuntersuchungen;
- Okklusionskorrekturen einschließlich der Behandlungsnebenkosten;
- Telediagnostik und Teleberatung;
- Heilbehandlungen ohne Diagnose;
- Behandlungen durch Nicht-Tierärzte.
Für Leistungen aus dem KV-Baustein erstatten wir maximal 3.000 € pro Versicherungsjahr. Sie haben eine feste Selbstbeteiligung in Höhe von 20 % pro eingereichter Rechnung.
Reha-Baustein (sofern vereinbart):
Haben Sie den Reha-Baustein vereinbart, so sind folgende Leistungen im Zeitraum von 6 Monaten nach einer versicherten Operation eingeschlossen:
- Physiotherapie, Phytotherapie, Akupunktur, Homöopathie, Osteopathie und Chiropraktik durch Tierärzte und Nicht-Tierärzte;
- Regenerative Therapien wie Eigenblutbehandlungen, Stammzelltherapien, PRP, IRAP, Articell forte®, RenuTend® usw.
Für Leistungen aus dem Reha-Baustein erstatten wir maximal 3.000 € pro Versicherungsjahr. Sie haben eine feste Selbstbeteiligung in Höhe von 20 % pro eingereichter Rechnung.
Was bedeutet das konkret?
Die Pferde-OP-Versicherung übernimmt Kosten rund um operative Eingriffe bei Ihrem Pferd – von der Vorbereitung über die Operation selbst bis zur Nachbehandlung. Für bestimmte besondere Erkrankungen und für vorher unbekannte Erkrankungen gilt zunächst eine Wartezeit. Mit den optionalen Zusatzbausteinen können Sie den Schutz auf allgemeine Heilbehandlungen (KV-Baustein) und auf Reha-Leistungen nach einer Operation (Reha-Baustein) erweitern. Diese Zusammenfassung dient nur als Lesehilfe; maßgeblich sind die konkreten Bedingungen.
Häufige Fragen
Gilt eine Wartezeit für besondere Operationen?
Ja. Für besondere Erkrankungen und Operationen – einschließlich Diagnostik – beträgt die Wartezeit 1 Jahr ab Versicherungsbeginn. Dieselbe Wartezeit von 1 Jahr gilt für Operationen aufgrund vorvertraglich bestehender, jedoch nicht bekannter Erkrankungen oder angeborener Fehlentwicklungen.
Wie lange ist der Vor- und Nachbehandlungszeitraum abgedeckt?
Mitversichert sind die letzten 3 Untersuchungstage vor einer versicherten Operation sowie höchstens 17 Kalendertage Nachbehandlung, inklusive Unterbringung, Arzneimittel sowie Futter- und Unterbringungskosten bei stationärem Aufenthalt – sofern die Leistungen im Zusammenhang mit der versicherten Operation stehen.
Was leistet der KV-Baustein und was ist ausgeschlossen?
Der KV-Baustein schließt veterinärmedizinisch notwendige ambulante oder stationäre Heilbehandlungen zur Wiederherstellung des Gesundheitszustandes ein. Nicht versichert sind unter anderem Besuchsgebühr und Wegegeld, Notdienstgebühr, Impfungen und Parasitenmittel, Blutuntersuchungen, Okklusionskorrekturen, Telediagnostik und Teleberatung, Heilbehandlungen ohne Diagnose sowie Behandlungen durch Nicht-Tierärzte.
Wie hoch sind Erstattungsgrenze und Selbstbeteiligung bei KV- und Reha-Baustein?
Sowohl beim KV-Baustein als auch beim Reha-Baustein erstatten wir maximal 3.000 € pro Versicherungsjahr. Es gilt jeweils eine feste Selbstbeteiligung in Höhe von 20 % pro eingereichter Rechnung.
Ist eine Kastration mitversichert?
Die chirurgische Kastration bzw. Sterilisation Ihres versicherten Pferdes ist einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlung abgedeckt, begrenzt auf einen einmaligen Zuschuss von 200 €.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025