Bei der Pferdekranken-Versicherung der Uelzener greift der Leistungsfall, wenn Ihr versichertes Pferd wegen einer akuten Kolik veterinärmedizinisch notwendig behandelt oder operiert werden muss. Dazu gehören auch die Vor- und Nachbehandlung, sofern der Leistungsfall nach Beginn des Versicherungsschutzes und nach Ablauf der Wartezeit sowie noch vor Vertragsende eingetreten ist.
Ein Leistungsfall liegt vor, wenn Ihr versichertes Pferd aufgrund einer akuten Kolik veterinärmedizinisch notwendig behandelt oder operiert werden muss.
Zum Leistungsfall zählen auch:
- die Vorbehandlung
- die Nachbehandlung
Der Leistungsfall muss eingetreten sein:
- nach Beginn des Versicherungsschutzes und nach Ablauf der Wartezeit
- vor Ende des Vertrages
Was bedeutet das konkret?
Versichert ist die notwendige tierärztliche Behandlung oder Operation Ihres Pferdes bei einer akuten Kolik. Auch die Vor- und Nachbehandlung gehören zum Leistungsfall. Voraussetzung ist, dass der Leistungsfall nach dem Beginn des Versicherungsschutzes und nach Ablauf der Wartezeit sowie vor dem Ende des Vertrages eintritt.
Häufige Fragen
Wann liegt bei diesem Tarif ein Leistungsfall vor?
Ein Leistungsfall liegt vor, wenn Ihr versichertes Pferd wegen einer akuten Kolik veterinärmedizinisch notwendig behandelt oder operiert werden muss.
Sind Vor- und Nachbehandlung mitversichert?
Ja, sowohl die Vorbehandlung als auch die Nachbehandlung zählen zum Leistungsfall.
Welche zeitlichen Voraussetzungen gelten für den Leistungsfall?
Der Leistungsfall muss nach Beginn des Versicherungsschutzes und nach Ablauf der Wartezeit sowie vor Ende des Vertrages eingetreten sein.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdekrankenversicherung Kolik 2025