Bei der Pferdekrankenversicherung der Uelzener steigt der Beitrag ab dem 16. Geburtstag des versicherten Pferdes jährlich um 5 Prozent, jeweils zum Beginn des folgenden Versicherungsjahres zur Hauptfälligkeit. Grund dafür sind das fortschreitende Alter des Tieres und der medizinische Fortschritt. Diese altersbedingte Anpassung löst kein Sonderkündigungsrecht aus.
Der Tarifbeitrag für Ihr versichertes Pferd wurde unter anderem anhand des Alters bei Versicherungsbeginn ermittelt.
Um das fortschreitende Alter des Tieres sowie den medizinischen Fortschritt berücksichtigen zu können, gilt ab dem 16. Geburtstag Ihres Pferdes eine jährliche Beitragsanpassung von 5 % als vereinbart. Diese wirkt ab Beginn des folgenden Versicherungsjahres (Hauptfälligkeit).
Diese Anpassung begründet kein Sonderkündigungsrecht.
Was bedeutet das konkret?
Der Beitrag für Ihr Pferd richtet sich anfangs nach dem Alter bei Versicherungsbeginn. Sobald Ihr Pferd 16 Jahre alt wird, erhöht sich der Beitrag jedes Jahr um 5 Prozent, jeweils zum Start des nächsten Versicherungsjahres. Diese altersbedingte Erhöhung berücksichtigt das steigende Alter und den medizinischen Fortschritt. Ein Sonderkündigungsrecht entsteht dadurch nicht.
Häufige Fragen
Ab welchem Alter meines Pferdes steigt der Beitrag?
Ab dem 16. Geburtstag Ihres Pferdes gilt eine jährliche Beitragsanpassung von 5 % als vereinbart, wirksam ab Beginn des folgenden Versicherungsjahres (Hauptfälligkeit).
Wie hoch fällt die altersbedingte Beitragsanpassung aus?
Die Anpassung beträgt 5 % pro Jahr und greift jährlich ab dem 16. Geburtstag des Pferdes.
Kann ich wegen dieser Beitragserhöhung den Vertrag sonderkündigen?
Nein, diese altersbedingte Anpassung begründet kein Sonderkündigungsrecht.
Warum wird der Beitrag im Alter angepasst?
Die Anpassung berücksichtigt das fortschreitende Alter des Tieres sowie den medizinischen Fortschritt.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdekrankenversicherung Kolik 2025