Ein Leistungsfall in der Pferdekrankenversicherung der Uelzener liegt vor, wenn Ihr versichertes Pferd wegen einer Krankheit oder infolge eines Unfalls veterinärmedizinisch notwendig operiert werden muss; auch die zugehörige Vor- und Nachbehandlung gehören dazu, sofern der Fall nach Beginn des Versicherungsschutzes und nach Ablauf der Wartezeit sowie vor Vertragsende eintritt.
Ein Leistungsfall liegt vor, wenn Ihr versichertes Pferd wegen einer Krankheit oder infolge eines Unfalls veterinärmedizinisch notwendig operiert werden muss.
Zum Leistungsfall zählen auch:
- die Vorbehandlung
- die Nachbehandlung
Der Leistungsfall muss eingetreten sein:
- nach Beginn des Versicherungsschutzes und nach Ablauf der Wartezeit
- vor Ende des Vertrages
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz greift, wenn eine Operation Ihres Pferdes medizinisch nötig ist – entweder aufgrund einer Krankheit oder als Folge eines Unfalls. Neben der Operation selbst gehören auch die Vorbehandlung und die Nachbehandlung zum Leistungsfall. Damit Leistungen gezahlt werden, muss der Fall zeitlich nach dem Beginn des Versicherungsschutzes und nach Ablauf der Wartezeit sowie vor dem Vertragsende eintreten.
Häufige Fragen
Wann liegt ein Leistungsfall bei der Pferdekrankenversicherung vor?
Ein Leistungsfall liegt vor, wenn eine veterinärmedizinisch notwendige Operation Ihres versicherten Pferdes wegen einer Krankheit oder infolge eines Unfalls erforderlich ist.
Gehören Vor- und Nachbehandlung auch zum Leistungsfall?
Ja, sowohl die Vorbehandlung als auch die Nachbehandlung zählen zum Leistungsfall.
In welchem Zeitraum muss der Leistungsfall eintreten?
Der Leistungsfall muss nach Beginn des Versicherungsschutzes und nach Ablauf der Wartezeit sowie vor Ende des Vertrages eingetreten sein.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdekrankenversicherung OP 2025