Bei der Uelzener Pferdekrankenversicherung greift der Versicherungsschutz nicht sofort, sondern erst nach bestimmten Wartezeiten: Für Heilbehandlungen und Operationen wegen Koliken und Unfällen gelten fünf Tage, allgemein zwei Monate und bei besonderen sowie angeborenen oder unbekannten Erkrankungen ein Jahr ab Versicherungsbeginn. Bei nahtloser Vorversicherung kann die Wartezeit für bereits versicherte Leistungen entfallen.
Für verschiedene Leistungen gelten unterschiedliche Wartezeiten ab Versicherungsbeginn:
- Wartezeit für Heilbehandlungen und Operationen aufgrund von Koliken und Unfällen: 5 Tage ab Versicherungsbeginn.
- Allgemeine Wartezeit: 2 Monate ab Versicherungsbeginn. Diese gilt auch für den Kastrationskostenzuschuss und den Reha-Baustein, sofern vertraglich vereinbart.
- Wartezeit für Heilbehandlungen und Operationen aufgrund von besonderen Erkrankungen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen: 1 Jahr ab Versicherungsbeginn.
- Wartezeit für Heilbehandlungen und Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen aufgrund von angeborenen oder vorvertraglich bestehenden, jedoch bei Antragstellung nicht bekannten Erkrankungen oder Fehlentwicklungen: 1 Jahr ab Versicherungsbeginn.
Bei Vertragsänderungen oder Vertragserweiterungen gelten die Wartezeitregelungen für den hinzukommenden Teil des Versicherungsschutzes.
Besteht für das versicherte Pferd eine Vorversicherung, entfällt die Wartezeit für die bisher versicherten Leistungen. Voraussetzung ist, dass der Versicherungsschutz nahtlos ineinander übergeht.
Was bedeutet das konkret?
Nach dem Versicherungsbeginn gibt es Zeiträume, in denen bestimmte Leistungen noch nicht in Anspruch genommen werden können. Bei Koliken und Unfällen ist die Wartezeit mit fünf Tagen sehr kurz, allgemein gelten zwei Monate, und für besondere sowie angeborene oder unbekannte Erkrankungen ein Jahr. Wird der Vertrag erweitert, gelten die Wartezeiten für den neuen Teil. Bestand vorher schon eine nahtlose Versicherung für das Pferd, entfällt die Wartezeit für die bereits versicherten Leistungen.
Häufige Fragen
Wie schnell besteht bei einer Kolik oder einem Unfall Versicherungsschutz?
Für Heilbehandlungen und Operationen aufgrund von Koliken und Unfällen gilt eine Wartezeit von 5 Tagen ab Versicherungsbeginn.
Welche allgemeine Wartezeit ist vorgesehen?
Die allgemeine Wartezeit beträgt 2 Monate ab Versicherungsbeginn und gilt auch für den Kastrationskostenzuschuss sowie den Reha-Baustein, sofern diese vertraglich vereinbart sind.
Wie lange muss ich bei besonderen oder angeborenen Erkrankungen warten?
Für Heilbehandlungen und Operationen aufgrund von besonderen Erkrankungen sowie aufgrund von angeborenen oder vorvertraglich bestehenden, bei Antragstellung nicht bekannten Erkrankungen oder Fehlentwicklungen gilt jeweils eine Wartezeit von 1 Jahr ab Versicherungsbeginn – einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen.
Entfällt die Wartezeit, wenn das Pferd schon versichert war?
Ja, bei einer bestehenden Vorversicherung für das versicherte Pferd entfällt die Wartezeit für die bisher versicherten Leistungen, sofern der Versicherungsschutz nahtlos ineinander übergeht.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdekrankenversicherung 2025