Die Uelzener Pferdekrankenversicherung übernimmt bei einer versicherten Operation die letzten drei Untersuchungstage davor und bis zu 17 Kalendertage Nachbehandlung inklusive Unterbringung, dazu Operationen weltweit, einen einmaligen Zuschuss von 200 Euro zur Kastration oder Sterilisation, Telediagnostik, tierärztlichen Notdienst sowie Physiotherapie, Akupunktur, Homöopathie und Chiropraktik. Mit dem optional vereinbarten KV-Baustein sind zusätzlich ambulante und stationäre Heilbehandlungen bis 3.000 Euro pro Versicherungsjahr eingeschlossen, bei 20 Prozent Selbstbeteiligung je Rechnung.
Zusätzlich versichert sind die letzten 3 Untersuchungstage vor einer versicherten Operation sowie höchstens 17 Kalendertage Nachbehandlung (Vor- und Nachbehandlungszeitraum) inklusive der Unterbringung. Ebenfalls versichert sind Kosten für Arzneimittel sowie Futter- und Unterbringungskosten bei stationärem Aufenthalt im Anschluss an eine versicherte Operation in diesem Zeitraum. Voraussetzung ist, dass die tierärztlichen Leistungen und Kosten im Zusammenhang mit der versicherten Operation stehen.
Zusätzlich versichert sind:
- tierärztliche Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen weltweit;
- chirurgische Kastration / Sterilisation Ihres versicherten Pferdes einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlung, begrenzt auf einen einmaligen Zuschuss von 200 €;
- einmalige Telediagnostik und Teleberatung pro Leistungsfall in Bezug auf eine versicherte Operation durch einen Tierarzt im Vor- und Nachbehandlungszeitraum einer versicherten Operation, sofern diese auch durchgeführt wird;
- Operationen aufgrund vorvertraglich bestehender, jedoch nicht bekannter Erkrankungen / angeborener Fehlentwicklungen, jedoch erst nach einer Wartezeit von 1 Jahr ab Versicherungsbeginn;
- tierärztlicher Notdienst am Tag der Operation sowie im Vor- und Nachbehandlungszeitraum einer versicherten Operation;
- die Vor- und Nachbehandlung einer versicherten Zahn-OP durch einen Dentisten;
- Physiotherapie, Akupunktur, Homöopathie und Chiropraktik durch Tierärzte und im Nachbehandlungszeitraum.
KV-Baustein (sofern vereinbart)
Haben Sie den KV-Baustein vereinbart, so sind folgende veterinärmedizinische Leistungen eingeschlossen:
- Veterinärmedizinisch notwendige ambulante oder stationäre Heilbehandlungen aufgrund einer Erkrankung / einer Veränderung des Gesundheitszustandes, die durch einen Tierarzt erfolgen und der Wiederherstellung des Gesundheitszustandes Ihres Versicherten Pferdes dienen.
Nicht versichert sind im KV-Baustein folgende Leistungen:
- Besuchsgebühr und Wegegeld;
- Notdienstgebühr;
- Impfungen und Parasitenmittel;
- Blutuntersuchungen;
- Okklusionskorrekturen einschließlich der Behandlungsnebenkosten;
- Telediagnostik und Teleberatung;
- Heilbehandlungen ohne Diagnose;
- Behandlungen durch Nicht-Tierärzte.
Für Leistungen aus dem KV-Baustein erstatten wir maximal 3.000 € pro Versicherungsjahr. Sie haben eine feste Selbstbeteiligung in Höhe von 20 % pro eingereichter Rechnung.
Was bedeutet das konkret?
Rund um eine versicherte Operation sind neben dem Eingriff selbst auch die letzten drei Untersuchungstage davor und bis zu 17 Kalendertage Nachbehandlung mit Unterbringung, Arzneimitteln sowie Futter- und Unterbringungskosten abgedeckt. Zusätzlich gehören unter anderem weltweite Operationen, ein einmaliger Zuschuss von 200 Euro zur Kastration oder Sterilisation, Telediagnostik, tierärztlicher Notdienst sowie Physiotherapie, Akupunktur, Homöopathie und Chiropraktik zum Leistungsumfang. Wird der optionale KV-Baustein vereinbart, sind darüber hinaus ambulante und stationäre Heilbehandlungen durch einen Tierarzt versichert, allerdings mit bestimmten Ausschlüssen. Hierfür gilt eine Erstattungsgrenze von 3.000 Euro pro Versicherungsjahr und eine feste Selbstbeteiligung von 20 Prozent je eingereichter Rechnung.
Häufige Fragen
Wie lange vor und nach einer Operation sind Behandlungen mitversichert?
Versichert sind die letzten 3 Untersuchungstage vor einer versicherten Operation sowie höchstens 17 Kalendertage Nachbehandlung inklusive der Unterbringung.
Gibt es einen Zuschuss für die Kastration oder Sterilisation meines Pferdes?
Ja, die chirurgische Kastration oder Sterilisation ist inklusive dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlung mitversichert, begrenzt auf einen einmaligen Zuschuss von 200 Euro.
Sind auch Operationen aufgrund vorher unbekannter Erkrankungen versichert?
Ja, Operationen aufgrund vorvertraglich bestehender, aber nicht bekannter Erkrankungen oder angeborener Fehlentwicklungen sind versichert, jedoch erst nach einer Wartezeit von 1 Jahr ab Versicherungsbeginn.
Wie viel wird beim KV-Baustein erstattet und welche Selbstbeteiligung gilt?
Für Leistungen aus dem KV-Baustein werden maximal 3.000 Euro pro Versicherungsjahr erstattet. Es besteht eine feste Selbstbeteiligung von 20 Prozent pro eingereichter Rechnung.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdekrankenversicherung OP 2025