Bei der Pferdekrankenversicherung der Uelzener müssen Behandlungs- und Operationskosten durch eine tierärztliche Rechnung nachgewiesen werden, die den Namen oder die Chip- bzw. Lebensnummer des Pferdes, Datum, Diagnose, Einzelpositionen mit Preisen sowie die Kosten für Material und Arzneimittel enthält und auf der Gebührenordnung für Tierärzte beruht. Für Behandlungen im Ausland gilt die deutsche GOT als Erstattungsobergrenze.
Als Nachweis zum Gesundheitszustand Ihres zu versichernden oder bereits versicherten Pferdes dürfen wir auf Ihre Kosten Behandlungsübersichten, Karteikartenauszüge oder tierärztliche Gutachten verlangen.
Alle medizinisch notwendigen Kosten für Heilbehandlungen und Operationen sowie sonstige versicherte Kosten sind uns durch eine tierärztliche Rechnung nachzuweisen. Die Rechnung muss folgende Angaben enthalten:
- den Namen bzw. die Mikrochip- oder Lebensnummer Ihres versicherten Pferdes
- das Datum der erbrachten Leistung
- die Diagnose
- die berechneten Leistungen unter Angabe der Einzelpositionen mit entsprechenden Preisen
- die Kosten für Verbrauchsmaterial und Arzneimittel
- den Rechnungsbetrag
Die Rechnung muss außerdem auf der jeweils gültigen Fassung der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) beruhen.
Wenn Sie Ihr Pferd im Ausland operieren oder behandeln lassen, erstatten wir Leistungen maximal im Umfang der in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gebührenordnung für Tierärzte (GOT).
Was bedeutet das konkret?
Sie müssen die Kosten für die Behandlung Ihres Pferdes mit einer tierärztlichen Rechnung belegen, die bestimmte Pflichtangaben enthält, etwa Name oder Chip-/Lebensnummer des Pferdes, Datum, Diagnose, aufgeschlüsselte Leistungen mit Preisen sowie Material- und Arzneimittelkosten. Grundlage der Rechnung ist die jeweils gültige Gebührenordnung für Tierärzte. Zusätzlich darf der Versicherer auf Ihre Kosten weitere Nachweise zum Gesundheitszustand verlangen. Bei Behandlungen im Ausland wird höchstens bis zur Höhe der deutschen GOT erstattet.
Häufige Fragen
Welche Angaben muss die tierärztliche Rechnung enthalten?
Sie muss den Namen bzw. die Mikrochip- oder Lebensnummer des versicherten Pferdes, das Datum der Leistung, die Diagnose, die berechneten Leistungen mit Einzelpositionen und Preisen, die Kosten für Verbrauchsmaterial und Arzneimittel sowie den Rechnungsbetrag enthalten und auf der gültigen GOT beruhen.
Wer trägt die Kosten für zusätzlich verlangte Gesundheitsnachweise?
Behandlungsübersichten, Karteikartenauszüge oder tierärztliche Gutachten dürfen zum Nachweis des Gesundheitszustands verlangt werden – diese gehen auf Ihre Kosten.
Wie viel wird erstattet, wenn das Pferd im Ausland behandelt wird?
Bei Operationen oder Behandlungen im Ausland werden Leistungen maximal im Umfang der in Deutschland geltenden Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) erstattet.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdekrankenversicherung Kolik 2025