In der Pferde-Kolikversicherung der Uelzener sind Pferde ab dem ersten Lebenstag versicherbar. Erfahren Sie, wie das jährliche Erstattungslimit, die 21-Tage-Regel bei akuter Kolik, die Selbstbeteiligung sowie die Nachweispflichten über tierärztliche Rechnungen nach GOT geregelt sind.
Wartezeiten
Versicherbare Pferde
Versicherbar sind Pferde ab dem ersten Lebenstag.
Erstattungslimit
Die maximale Versicherungsleistung in der Pferde-Kolikversicherung ist pro Versicherungsjahr auf das vereinbarte Erstattungslimit begrenzt. Das Erstattungslimit gilt gemäß dem Versicherungsschein und seinen Nachträgen.
Das Erstattungslimit des Versicherungsjahres, in dem die erste Konsultation aufgrund einer akuten Kolik erfolgt, gilt für die folgenden 21 Kalendertage. Entscheidend ist der Tag, an dem die erste Konsultation eines Tierarztes aufgrund der akuten Kolik erfolgt.
Bei Erhöhung der Entschädigungsleistung gilt: Erfolgt im laufenden Versicherungsjahr eine Anpassung des Erstattungslimits, werden alle Erstattungen, welche innerhalb des jeweiligen Versicherungsjahres bereits anerkannt wurden, angerechnet.
Selbstbeteiligung
Die Selbstbeteiligung ist im Versicherungsschein ausgewiesen und wird bis zur vereinbarten Selbstbeteiligungshöhe pro Versicherungsjahr in Abzug gebracht.
Grundsatz
Als Nachweis zum Gesundheitszustand Ihres zu versichernden Pferdes bzw. Ihres versicherten Pferdes dürfen wir auf Ihre Kosten Behandlungsübersichten, Karteikartenauszüge oder tierärztliche Gutachten verlangen.
Alle medizinisch notwendigen Kosten für Heilbehandlungen und Operationen sowie sonstige versicherte Kosten sind uns durch tierärztliche Rechnung nachzuweisen. Die Rechnung muss folgende Angaben enthalten und auf der jeweils gültigen Fassung der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) beruhen:
- den Namen bzw. die Mikrochip- oder Lebensnummer Ihres versicherten Pferdes
- das Datum der erbrachten Leistung
- die Diagnose
- die berechneten Leistungen unter Angabe der Einzelpositionen mit entsprechenden Preisen
- die Kosten für Verbrauchsmaterial und Arzneimittel
- den Rechnungsbetrag
Adresse
Uelzener Allgemeine Versicherungs- Gesellschaft a. G.
Veerßer Straße 65 / 67
Was bedeutet das konkret?
Sie können Ihr Pferd bereits ab dem ersten Lebenstag absichern. Wie viel pro Jahr erstattet wird, richtet sich nach dem vereinbarten Erstattungslimit; bei einer akuten Kolik gilt dieses Limit für einen zusammenhängenden Zeitraum von 21 Tagen ab der ersten Tierarzt-Konsultation. Von der Erstattung wird die vereinbarte Selbstbeteiligung abgezogen. Für die Abrechnung reichen Sie tierärztliche Rechnungen ein, die nach der GOT erstellt sind und alle geforderten Angaben enthalten.
Häufige Fragen
Ab welchem Alter ist ein Pferd versicherbar?
Versicherbar sind Pferde ab dem ersten Lebenstag.
Wie ist die Versicherungsleistung begrenzt?
Die maximale Versicherungsleistung ist pro Versicherungsjahr auf das vereinbarte Erstattungslimit begrenzt, das gemäß Versicherungsschein und seinen Nachträgen gilt.
Wie lange gilt das Erstattungslimit bei einer akuten Kolik?
Das Erstattungslimit des Versicherungsjahres, in dem die erste Konsultation aufgrund einer akuten Kolik erfolgt, gilt für die folgenden 21 Kalendertage. Entscheidend ist der Tag der ersten Tierarzt-Konsultation aufgrund der akuten Kolik.
Was passiert bei einer Erhöhung des Erstattungslimits im laufenden Jahr?
Erfolgt im laufenden Versicherungsjahr eine Anpassung des Erstattungslimits, werden alle Erstattungen angerechnet, die innerhalb des jeweiligen Versicherungsjahres bereits anerkannt wurden.
Welche Angaben muss die tierärztliche Rechnung enthalten?
Die Rechnung muss den Namen bzw. die Mikrochip- oder Lebensnummer des Pferdes, das Datum der Leistung, die Diagnose, die berechneten Leistungen mit Einzelpositionen und Preisen, die Kosten für Verbrauchsmaterial und Arzneimittel sowie den Rechnungsbetrag enthalten und auf der jeweils gültigen Fassung der GOT beruhen.