Für die Pferde-Kolikversicherung der Uelzener gelten eine Wartezeit von 5 Tagen sowie klare Regeln bei Vertragsänderungen, Vorversicherungen und Behandlungen im Ausland. Hier finden Sie außerdem alle wichtigen Kontakt-, Identifikations- und Bankdaten des Versicherers auf einen Blick.
Kontaktdaten:
- Tel. 0581 8070-0
- Fax 0581 8070-248
- www.uelzener.de
- info@uelzener.de
Vorstand:
- Imke Brammer-Rahlfs (Vorsitzende)
- Bernd Fischer (Stv.), Joachim Unger
Aufsichtsratsvorsitzende:
- Susanne Treiber
Identifikationsdaten:
- Amtsgericht Lüneburg HRB 120469
- USt-IdNr.: DE 116 681 647
- StNr.: 47 207 00011
- StNr. beim BZSt: 809/V90809020562
Bankverbindung:
- Commerzbank AG
- IBAN: DE80 2584 0048 0569 0334 00
- BIC: COBADEFF249
- Gläubiger-ID: DE19ZZZ00000118549
Behandlung im Ausland:
Wenn Sie Ihr Pferd im Ausland operieren oder behandeln lassen, erstatten wir Leistungen maximal im Umfang der in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gebührenordnung für Tierärzte (GOT).
Wartezeiten:
- Die Wartezeit beträgt 5 Tage.
- Bei Vertragsänderungen oder Vertragserweiterungen gelten die Wartezeitregelungen für den hinzukommenden Teil des Versicherungsschutzes.
- Bei Bestehen einer Vorversicherung für das versicherte Pferd entfällt die Wartezeit für die bisher versicherten Leistungen, sofern der Versicherungsschutz nahtlos ineinander übergeht.
Was bedeutet das konkret?
Nach Vertragsbeginn gibt es eine kurze Frist, bevor der Schutz greift. Wer sein Pferd im Ausland behandeln lässt, bekommt die Kosten bis zur Höhe erstattet, die nach der deutschen Gebührenordnung für Tierärzte gelten würde. Bestand vorher lückenlos eine passende Versicherung, muss man die Wartezeit für die bereits abgesicherten Leistungen nicht erneut abwarten.
Häufige Fragen
Wie lange ist die Wartezeit in der Pferde-Kolikversicherung?
Die Wartezeit beträgt 5 Tage.
Was gilt bei einer Behandlung meines Pferdes im Ausland?
Bei einer Operation oder Behandlung im Ausland werden Leistungen maximal im Umfang der in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) erstattet.
Fällt bei einer Vorversicherung erneut eine Wartezeit an?
Bei Bestehen einer Vorversicherung für das versicherte Pferd entfällt die Wartezeit für die bisher versicherten Leistungen, sofern der Versicherungsschutz nahtlos ineinander übergeht.
Welche Wartezeit gilt bei Vertragsänderungen oder -erweiterungen?
Bei Vertragsänderungen oder Vertragserweiterungen gelten die Wartezeitregelungen für den hinzukommenden Teil des Versicherungsschutzes.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025