Die Uelzener Pferde-Kolikversicherung bietet Versicherungsschutz innerhalb Deutschlands sowie bei Auslandsaufenthalten des Pferdes bis zu 12 Monaten – im Ausland maximal im Umfang der in Deutschland geltenden Gebührenordnung für Tierärzte (GOT).
In der Tierkrankenversicherung der Uelzener gilt im Tarif Pferde-Kolikversicherung folgendes für den Geltungsbereich:
- Der Versicherungsschutz gilt für Leistungsfälle innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
- Für Leistungsfälle außerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben Sie bis zu einem maximalen Auslandsaufenthalt Ihres versicherten Pferdes von 12 Monaten Versicherungsschutz.
- Für Leistungsfälle außerhalb der Bundesrepublik Deutschland besteht ein Leistungsanspruch maximal im Umfang der in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gebührenordnung für Tierärzte (GOT).
Was bedeutet das konkret?
Der Schutz greift grundsätzlich in Deutschland. Reisen Sie mit Ihrem Pferd ins Ausland, bleibt der Versicherungsschutz für eine begrenzte Aufenthaltsdauer bestehen. Bei Behandlungen im Ausland orientiert sich der Leistungsanspruch an den in Deutschland üblichen Tierarztgebühren.
Häufige Fragen
Wo gilt der Versicherungsschutz der Pferde-Kolikversicherung?
Der Versicherungsschutz gilt für Leistungsfälle innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
Ist mein Pferd auch im Ausland versichert?
Ja. Für Leistungsfälle außerhalb der Bundesrepublik Deutschland besteht Versicherungsschutz bis zu einem maximalen Auslandsaufenthalt Ihres versicherten Pferdes von 12 Monaten.
Wie hoch ist der Leistungsanspruch bei Behandlungen im Ausland?
Für Leistungsfälle außerhalb der Bundesrepublik Deutschland besteht ein Leistungsanspruch maximal im Umfang der in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gebührenordnung für Tierärzte (GOT).
Was passiert, wenn der Auslandsaufenthalt länger als 12 Monate dauert?
Der Versicherungsschutz für Leistungsfälle außerhalb der Bundesrepublik Deutschland besteht bis zu einem maximalen Auslandsaufenthalt von 12 Monaten. Darüber hinausgehende Regelungen hängen vom konkreten Tarif und Bedingungswerk ab.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025