Die Uelzener Pferde-Krankenversicherung bietet Versicherungsschutz für Leistungsfälle in Deutschland und erweitert diesen auf Auslandsaufenthalte des versicherten Pferdes bis zu 12 Monaten. Hier erfahren Sie, welcher Leistungsumfang im Ausland gilt.
In der Tierkrankenversicherung der Uelzener gilt im Tarif Pferde-Krankenversicherung folgendes für den Geltungsbereich:
- Der Versicherungsschutz gilt für Leistungsfälle innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
- Für Leistungsfälle außerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben Sie bis zu einem maximalen Auslandsaufenthalt Ihres versicherten Pferdes von 12 Monaten Versicherungsschutz.
- Für Leistungsfälle außerhalb der Bundesrepublik Deutschland besteht ein Leistungsanspruch maximal im Umfang der in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gebührenordnung für Tierärzte (GOT).
Was bedeutet das konkret?
Ihr Pferd ist grundsätzlich in Deutschland versichert. Verbringt es einen begrenzten Zeitraum im Ausland, bleibt der Schutz erhalten – allerdings nur bis zu einer bestimmten Aufenthaltsdauer. Für Behandlungen im Ausland orientiert sich die Erstattung an der in Deutschland gültigen Gebührenordnung für Tierärzte.
Häufige Fragen
Wo gilt der Versicherungsschutz der Pferde-Krankenversicherung?
Der Versicherungsschutz gilt für Leistungsfälle innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
Besteht auch im Ausland Versicherungsschutz?
Ja. Für Leistungsfälle außerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben Sie bis zu einem maximalen Auslandsaufenthalt Ihres versicherten Pferdes von 12 Monaten Versicherungsschutz.
In welchem Umfang werden Behandlungen im Ausland erstattet?
Für Leistungsfälle außerhalb der Bundesrepublik Deutschland besteht ein Leistungsanspruch maximal im Umfang der in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gebührenordnung für Tierärzte (GOT).
Wie lange darf mein Pferd im Ausland sein?
Der Versicherungsschutz besteht bis zu einem maximalen Auslandsaufenthalt Ihres versicherten Pferdes von 12 Monaten.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025