Bei der Pferdekrankenversicherung der Uelzener gilt der Versicherungsschutz für Leistungsfälle innerhalb Deutschlands, bei Auslandsaufenthalten des versicherten Pferdes besteht bis zu zwölf Monate lang Schutz, wobei die Erstattung dann höchstens im Umfang der in Deutschland geltenden Gebührenordnung für Tierärzte erfolgt.
Der Versicherungsschutz gilt für Leistungsfälle innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
Für Leistungsfälle außerhalb der Bundesrepublik Deutschland besteht Versicherungsschutz bis zu einem maximalen Auslandsaufenthalt Ihres versicherten Pferdes von 12 Monaten.
Für Leistungsfälle außerhalb der Bundesrepublik Deutschland besteht ein Leistungsanspruch maximal im Umfang der in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gebührenordnung für Tierärzte (GOT).
Was bedeutet das konkret?
Grundsätzlich sind Leistungsfälle in Deutschland versichert. Hält sich das versicherte Pferd im Ausland auf, gilt der Versicherungsschutz für bis zu 12 Monate. Für Leistungsfälle im Ausland wird höchstens so viel erstattet, wie es die in Deutschland geltende Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) vorsieht.
Häufige Fragen
Gilt der Versicherungsschutz auch, wenn mein Pferd im Ausland ist?
Ja, für Leistungsfälle außerhalb Deutschlands besteht Versicherungsschutz bis zu einem maximalen Auslandsaufenthalt des versicherten Pferdes von 12 Monaten.
Wie hoch ist die Erstattung bei einem Leistungsfall im Ausland?
Bei Leistungsfällen außerhalb Deutschlands besteht ein Leistungsanspruch maximal im Umfang der in Deutschland geltenden Gebührenordnung für Tierärzte (GOT).
Wo gilt der Versicherungsschutz grundsätzlich?
Der Versicherungsschutz gilt für Leistungsfälle innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdekrankenversicherung 2025