In der Pferde-Krankenversicherung der Uelzener sind zentrale Begriffe klar definiert: von Diagnostik, Heilbehandlung und Leistungsfall über Unfall, Krankheit und medizinische Notwendigkeit bis zu Vor- und Nachbehandlung, Kastration, Sterilisation sowie regenerativen Therapien. So wissen Sie genau, was im Tarif jeweils gemeint ist.
Diagnostik (Diagnose):
Diagnostik umfasst alle medizinischen Maßnahmen, die nach dem allgemeinen Stand der Wissenschaft geeignet erscheinen, einen Befund (Diagnose) zu erlangen. Hierzu zählen:
- Vorbericht
- Klinische Untersuchungen
- Spezielle Untersuchungen wie Röntgen, MRT, CT, Ultraschall, Szintigraphie und Laboruntersuchungen
Folgen eines Unfalls:
Folgen eines Unfalls sind die durch den Unfall notwendig gewordenen Heilbehandlungen oder Operationen.
Heilbehandlung:
Heilbehandlung ist eine veterinärmedizinisch notwendige ambulante oder stationäre Behandlung durch Tierärzte inkl. Diagnostik. Sie soll geeignet sein, die Gesundheit Ihres versicherten Pferdes:
- wiederherzustellen
- zu verbessern
- oder eine Verschlechterung zu verhindern
Kastration / Sterilisation:
Kastration ist das chirurgische Entfernen der Hoden / Eierstöcke Ihres versicherten Pferdes. Sterilisation ist das chirurgische Durchtrennen der Samenstränge / Eileiter Ihres versicherten Pferdes.
Krankheit:
Krankheit ist eine unvorhersehbare Veränderung des Gesundheitszustandes Ihres versicherten Pferdes.
Leistungsfall:
Die veterinärmedizinisch notwendige Heilbehandlung und / oder Operation Ihres versicherten Pferdes aufgrund einer Gesundheitsschädigung, Krankheit oder infolge eines Unfalls. Zum Leistungsfall zählen auch:
- die Vorbehandlung vor einer versicherten Operation
- die Nachbehandlung nach einer versicherten Operation
Der Leistungsfall muss eingetreten sein:
- nach Beginn des Versicherungsschutzes und nach Ablauf der Wartezeit
- vor Ende des Vertrages
Medizinisch notwendig:
Medizinisch notwendig ist eine Heilbehandlung oder Operation aufgrund einer Veränderung des Gesundheitszustands, die unter Anwendung von veterinärmedizinisch wissenschaftlich anerkannten, ausreichend geprüften und bewährten Methoden dazu geeignet ist, den Gesundheitszustand wiederherzustellen oder eine Verschlechterung zu verhindern. Hierbei dürfen eine Leistungssteigerung im Rahmen der Nutzung des Pferdes sowie ästhetische Gründe nicht im Vordergrund stehen.
Nachbehandlung:
Nachbehandlung ist die veterinärmedizinisch notwendige Heilbehandlung (ambulant oder stationär inklusive Unterbringung, Verpflegung sowie Versorgung mit Arzneimitteln) nach einer Operation. Die Nachbehandlung muss geeignet erscheinen, die Gesundheit Ihres versicherten Pferdes:
- wiederherzustellen
- zu verbessern
- eine Verschlechterung zu verhindern
Regenerative Therapien:
Unter Regenerativen Therapien versteht man Therapieformen, bei denen körpereigene Zellen und Substanzen verwendet werden.
Unfall:
Unfall ist ein ungeplantes Ereignis, das plötzlich von außen auf den Körper Ihres versicherten Pferdes einwirkt und eine körperliche Gesundheitsschädigung nach sich zieht.
Vorbehandlung:
Vorbehandlung ist die Untersuchung Ihres versicherten Pferdes zur Vorbereitung der versicherten Operation. Es handelt sich insbesondere um:
- allgemeine Untersuchung zum Zustand Ihres versicherten Pferdes
- spezielle Untersuchungen Ihres versicherten Pferdes wie Röntgen oder Laboruntersuchungen
Was bedeutet das konkret?
Die Definitionen legen fest, was im Tarif mit den einzelnen Begriffen gemeint ist. Sie beschreiben, wann eine Behandlung als Heilbehandlung, medizinisch notwendig oder als Leistungsfall gilt, und grenzen Begriffe wie Unfall, Krankheit, Vor- und Nachbehandlung sowie Kastration und Sterilisation voneinander ab. Diese Erläuterung dient nur als Lesehilfe und ersetzt nicht den genauen Wortlaut.
Häufige Fragen
Was zählt zur Diagnostik?
Zur Diagnostik zählen alle medizinischen Maßnahmen, die geeignet erscheinen, einen Befund zu erlangen – darunter der Vorbericht, klinische Untersuchungen sowie spezielle Untersuchungen wie Röntgen, MRT, CT, Ultraschall, Szintigraphie und Laboruntersuchungen.
Wann muss der Leistungsfall eingetreten sein?
Der Leistungsfall muss nach Beginn des Versicherungsschutzes und nach Ablauf der Wartezeit sowie vor Ende des Vertrages eingetreten sein.
Was gilt als Unfall?
Ein Unfall ist ein ungeplantes Ereignis, das plötzlich von außen auf den Körper Ihres versicherten Pferdes einwirkt und eine körperliche Gesundheitsschädigung nach sich zieht.
Was bedeutet „medizinisch notwendig"?
Medizinisch notwendig ist eine Heilbehandlung oder Operation, die mit wissenschaftlich anerkannten, ausreichend geprüften und bewährten Methoden geeignet ist, den Gesundheitszustand wiederherzustellen oder eine Verschlechterung zu verhindern. Eine Leistungssteigerung im Rahmen der Nutzung des Pferdes oder ästhetische Gründe dürfen dabei nicht im Vordergrund stehen.
Worin unterscheiden sich Vor- und Nachbehandlung?
Die Vorbehandlung ist die Untersuchung zur Vorbereitung einer versicherten Operation (z. B. allgemeine und spezielle Untersuchungen wie Röntgen oder Labor). Die Nachbehandlung ist die veterinärmedizinisch notwendige Heilbehandlung nach einer Operation, ambulant oder stationär inklusive Unterbringung, Verpflegung und Versorgung mit Arzneimitteln.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025