In der Pferde-OP-Versicherung der Uelzener sind zentrale Begriffe klar definiert – von Diagnostik, Heilbehandlung und Krankheit über den Leistungsfall bis hin zu Vor- und Nachbehandlung. So erfahren Sie, was etwa als Unfall, als medizinisch notwendige Operation oder als regenerative Therapie gilt und welche Fristen für Vor- und Nachbehandlung gelten.
In der Tierkrankenversicherung der Uelzener gilt im Tarif Pferde-OP-Versicherung Folgendes für Definitionen:
Diagnostik (Diagnose):
Diagnostik umfasst alle medizinischen Maßnahmen, die nach dem allgemeinen Stand der Wissenschaft geeignet erscheinen, einen Befund (Diagnose) zu erlangen. Hierzu zählen:
- Vorbericht
- Klinische Untersuchungen
- Spezielle Untersuchungen wie Röntgen, MRT, CT, Ultraschall, Szintigraphie und Laboruntersuchungen
Folgen eines Unfalls:
Folgen eines Unfalls sind die durch den Unfall notwendig gewordenen Operationen.
Heilbehandlung:
Heilbehandlung ist eine veterinärmedizinisch notwendige ambulante oder stationäre Behandlung durch Tierärzte inkl. Diagnostik. Sie soll geeignet sein, die Gesundheit Ihres versicherten Pferdes:
- wiederherzustellen
- zu verbessern
- oder eine Verschlechterung zu verhindern
Kastration / Sterilisation:
Kastration ist das chirurgische Entfernen der Hoden / Eierstöcke Ihres versicherten Pferdes. Sterilisation ist das chirurgische Durchtrennen der Samenstränge / Eileiter Ihres versicherten Pferdes.
Krankheit:
Krankheit ist eine unvorhersehbare Veränderung des Gesundheitszustandes Ihres versicherten Pferdes.
Leistungsfall:
Die veterinärmedizinisch notwendige Operation Ihres versicherten Pferdes wegen Krankheit oder infolge eines Unfalls.
Zum Leistungsfall zählen auch:
- die Vorbehandlung wie in Ziffer 6.11 definiert
- die Nachbehandlung wie in Ziffer 6.8 definiert
Der Leistungsfall muss eingetreten sein:
- nach Beginn des Versicherungsschutzes und nach Ablauf der Wartezeit
- vor Ende des Vertrages
Medizinisch notwendig:
Medizinisch notwendig ist eine Operation aufgrund einer Veränderung des Gesundheitszustands, die unter Anwendung von veterinärmedizinisch wissenschaftlich anerkannten, ausreichend geprüften und bewährten Methoden dazu geeignet ist, den Gesundheitszustand wiederherzustellen oder eine Verschlechterung zu verhindern. Hierbei dürfen eine Leistungssteigerung im Rahmen der Nutzung des Pferdes sowie ästhetische Gründe nicht im Vordergrund stehen.
Nachbehandlung:
Nachbehandlung ist die veterinärmedizinisch notwendige Heilbehandlung (ambulant oder stationär) inklusive Unterbringung, Fütterung sowie Versorgung mit Arzneimitteln nach einer Operation. Die Nachbehandlung muss geeignet erscheinen, die Gesundheit Ihres versicherten Pferdes:
- wiederherzustellen
- zu verbessern
- eine Verschlechterung zu verhindern
Versichert sind maximal 17 aufeinanderfolgende Kalendertage im Anschluss an die Operation. Wechselt zwischen der Operation und der Nachbehandlung das Versicherungsjahr, so werden die Kosten für die Nachbehandlung bei der Betrachtung des Erstattungslimits nach Ziffer 1.2 in dem Versicherungsjahr berücksichtigt, in dem die Operation erfolgt.
Regenerative Therapien:
Unter Regenerativen Therapien versteht man Therapieformen, bei denen körpereigene Zellen und Substanzen verwendet werden.
Unfall:
Unfall ist ein ungeplantes Ereignis, das plötzlich von außen auf den Körper Ihres versicherten Pferdes einwirkt und eine körperliche Gesundheitsschädigung nach sich zieht.
Vorbehandlung:
Vorbehandlung ist die Untersuchung Ihres versicherten Pferdes zur Vorbereitung der versicherten Operation.
Es handelt sich insbesondere um:
- allgemeine Untersuchung zum Zustand Ihres versicherten Pferdes
- spezielle Untersuchungen Ihres versicherten Pferdes wie Röntgen oder Laboruntersuchungen
Versichert sind die letzten 3 Untersuchungstage vor der Operation. Diese müssen kalendarisch nicht aufeinanderfolgend sein, jedoch im zeitlichen Zusammenhang zur versicherten Operation stattfinden. Zwischen den versicherten Voruntersuchungen und der versicherten OP dürfen nicht mehr als sechs Wochen liegen. Wechselt zwischen der Vorbehandlung und der Operation das Versicherungsjahr, so werden die Kosten für die Vorbehandlung bei der Betrachtung des Erstattungslimits nach Ziffer 1.2 in dem Versicherungsjahr berücksichtigt, in dem die Operation erfolgt.
Was bedeutet das konkret?
Die Definitionen legen fest, wie zentrale Begriffe im Tarif zu verstehen sind. Sie erklären unter anderem, wann eine Operation als medizinisch notwendig gilt, was als Unfall oder Krankheit zählt und welche Untersuchungen zur Diagnostik gehören. Zusätzlich ist geregelt, in welchem Zeitraum Vor- und Nachbehandlung mitversichert sind und wie diese über einen Wechsel des Versicherungsjahres hinweg zugeordnet werden. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Was gilt als Leistungsfall?
Der Leistungsfall ist die veterinärmedizinisch notwendige Operation Ihres versicherten Pferdes wegen Krankheit oder infolge eines Unfalls. Dazu zählen auch die Vorbehandlung (Ziffer 6.11) und die Nachbehandlung (Ziffer 6.8). Der Leistungsfall muss nach Beginn des Versicherungsschutzes und nach Ablauf der Wartezeit sowie vor Ende des Vertrages eingetreten sein.
Wie lange ist die Nachbehandlung versichert?
Versichert sind maximal 17 aufeinanderfolgende Kalendertage im Anschluss an die Operation, inklusive Unterbringung, Fütterung sowie Versorgung mit Arzneimitteln.
Welche Untersuchungen zählen zur Vorbehandlung?
Zur Vorbehandlung gehören insbesondere die allgemeine Untersuchung zum Zustand Ihres versicherten Pferdes sowie spezielle Untersuchungen wie Röntgen oder Laboruntersuchungen. Versichert sind die letzten 3 Untersuchungstage vor der Operation; zwischen den versicherten Voruntersuchungen und der OP dürfen nicht mehr als sechs Wochen liegen.
Wann ist eine Operation medizinisch notwendig?
Medizinisch notwendig ist eine Operation, wenn sie unter Anwendung veterinärmedizinisch wissenschaftlich anerkannter, ausreichend geprüfter und bewährter Methoden geeignet ist, den Gesundheitszustand wiederherzustellen oder eine Verschlechterung zu verhindern. Eine Leistungssteigerung im Rahmen der Nutzung des Pferdes sowie ästhetische Gründe dürfen dabei nicht im Vordergrund stehen.
Was ist ein Unfall im Sinne des Tarifs?
Ein Unfall ist ein ungeplantes Ereignis, das plötzlich von außen auf den Körper Ihres versicherten Pferdes einwirkt und eine körperliche Gesundheitsschädigung nach sich zieht. Folgen eines Unfalls sind die durch den Unfall notwendig gewordenen Operationen.