Die Uelzener Pferde-Kolikversicherung übernimmt bei akuten Koliken die Kosten für Operationen und Heilbehandlungen unabhängig vom GOT-Satz. Ab der ersten tierärztlichen Behandlung sind 21 aufeinanderfolgende Kalendertage mitversichert – inklusive Diagnostik, Arzneimitteln, Notdienst, Unterbringung sowie Akupunktur, Homöopathie und Chiropraktik.
Leistungsfall:
Kommt es zum Leistungsfall, können Sie Leistungen für
- Operationen
- Heilbehandlungen
unabhängig vom Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) von uns beanspruchen, die aufgrund von akuten Koliken durchgeführt werden.
Eine Operation ist ein unter Vollnarkose, Sedierung oder Lokalanästhesie mit Hilfe von medizinischen Instrumenten durch Tierärzte durchgeführter, chirurgischer Eingriff in den Organismus unter Verletzung der körperlichen Integrität zum Zwecke der Wiederherstellung der ursprünglichen Beschaffenheit oder Funktionalität körpereigenen Gewebes, indem es (teilweise) entfernt oder rekonstruiert wird. Versichert sind Eingriffe, bei denen die Haut und das darunterliegende Gewebe mehr als punktförmig durchtrennt werden.
Eine Heilbehandlung ist eine veterinärmedizinisch notwendige ambulante oder stationäre Behandlung durch Tierärzte inkl. Diagnostik. Sie soll geeignet sein, die Gesundheit Ihres versicherten Pferdes:
- wiederherzustellen
- zu verbessern
- eine Verschlechterung zu verhindern
Ersetzt werden außerdem die erstattungsfähigen Aufwendungen für medizinisch notwendige
- Arzneimittel
- Labor- und bildgebende Diagnostik
- Unterbringungsaufwendungen bei Klinikaufenthalten
Versicherte Leistungen und mitversicherte Kosten für:
- Ab der ersten tierärztlichen Behandlung aufgrund einer akuten Kolik sind 21 aufeinanderfolgende Kalendertage mitversichert. In diesem Zeitraum werden Heilbehandlungen, Operationen, Diagnostik, Kosten für Arzneimittel sowie Futter und Ergänzungsfuttermittel während eines stationären Aufenthaltes sowie die Unterbringungskosten erstattet. Versicherungsschutz für Heilbehandlungen und Operationen aufgrund einer Kolik besteht nur, wenn zwischen dem letzten Untersuchungs- oder Behandlungstag eines versicherten Leistungsfalls und der neuen Behandlung mehr als 21 Tage vergangen sind. Zusätzlich muss das Pferd frei von Kolik-Symptomen sein.
- tierärztlichen Notdienst;
- Akupunktur; Homöopathie und Chiropraktik im versicherten Zeitraum durch Tierärzte;
- einmalige Telediagnostik und Teleberatung pro Leistungsfall in Bezug auf eine versicherte Operation durch einen Tierarzt im Rahmen des versicherten Zeitraums von 21 Tagen, sofern diese auch durchgeführt wird.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Ihr Pferd eine akute Kolik erleidet, übernimmt die Versicherung die Kosten für die notwendige Behandlung – egal ob operiert wird oder eine Heilbehandlung erfolgt. Dabei zählt die tatsächliche tierärztliche Notwendigkeit, unabhängig davon, wie hoch die Tierarzt-Gebühren nach GOT ausfallen. Ab der ersten Behandlung sind 21 aufeinanderfolgende Kalendertage abgesichert, in denen unter anderem Diagnostik, Arzneimittel, die Unterbringung in der Klinik und ergänzende Behandlungsformen mit erfasst sind.
Häufige Fragen
Welche Leistungen sind bei einer akuten Kolik versichert?
Versichert sind Operationen und Heilbehandlungen aufgrund akuter Koliken – unabhängig vom Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT). Erstattet werden zudem medizinisch notwendige Arzneimittel, Labor- und bildgebende Diagnostik sowie Unterbringungsaufwendungen bei Klinikaufenthalten.
Wie lange ist die Behandlung nach der ersten tierärztlichen Behandlung mitversichert?
Ab der ersten tierärztlichen Behandlung aufgrund einer akuten Kolik sind 21 aufeinanderfolgende Kalendertage mitversichert. In diesem Zeitraum werden Heilbehandlungen, Operationen, Diagnostik, Arzneimittel sowie Futter und Ergänzungsfuttermittel während eines stationären Aufenthaltes und die Unterbringungskosten erstattet.
Wann besteht bei einer erneuten Kolik wieder Versicherungsschutz?
Versicherungsschutz für Heilbehandlungen und Operationen aufgrund einer Kolik besteht nur, wenn zwischen dem letzten Untersuchungs- oder Behandlungstag eines versicherten Leistungsfalls und der neuen Behandlung mehr als 21 Tage vergangen sind. Zusätzlich muss das Pferd frei von Kolik-Symptomen sein.
Sind auch Akupunktur, Homöopathie und Chiropraktik abgedeckt?
Ja, Akupunktur, Homöopathie und Chiropraktik sind im versicherten Zeitraum durch Tierärzte mitversichert. Ebenso enthalten sind der tierärztliche Notdienst sowie eine einmalige Telediagnostik und Teleberatung pro Leistungsfall in Bezug auf eine versicherte Operation, sofern diese auch durchgeführt wird.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025