In der Pferde-Kolikversicherung der Uelzener klären zentrale Definitionen, was als Diagnostik, Heilbehandlung, Krankheit, Leistungsfall, medizinisch notwendig, Nach- und Vorbehandlung gilt – inklusive der maximal 21 versicherten Kalendertage für die Nachbehandlung nach einer akuten Kolik.
Diagnostik (Diagnose):
Diagnostik umfasst alle medizinischen Maßnahmen, die nach dem allgemeinen Stand der Wissenschaft geeignet erscheinen, einen Befund (Diagnose) zu erlangen. Hierzu zählen:
- Vorbericht
- Klinische Untersuchungen
- Spezielle Untersuchungen wie Röntgen, MRT, CT, Ultraschall, Szintigraphie und Laboruntersuchungen
Heilbehandlungen:
Heilbehandlung ist eine veterinärmedizinisch notwendige ambulante oder stationäre Behandlung durch Tierärzte inkl. Diagnostik bei Koliken. Sie soll geeignet sein, die Gesundheit Ihres versicherten Pferdes:
- wiederherzustellen
- zu verbessern
- oder eine Verschlechterung zu verhindern
Krankheit:
Krankheit ist eine unvorhersehbare Veränderung des Gesundheitszustandes Ihres versicherten Pferdes.
Leistungsfall:
Die veterinärmedizinisch notwendige Behandlung oder Operation Ihres versicherten Pferdes aufgrund einer akuten Kolik.
Zum Leistungsfall zählen auch:
- die Vorbehandlung wie in Ziffer 6.7 definiert
- die Nachbehandlung wie in Ziffer 6.6 definiert
Der Leistungsfall muss eingetreten sein:
- nach Beginn des Versicherungsschutzes und nach Ablauf der Wartezeit
- vor Ende des Vertrages
Medizinisch notwendig:
Medizinisch notwendig ist eine Heilbehandlung oder Operation aufgrund einer Kolik, die unter Anwendung von veterinärmedizinisch wissenschaftlich anerkannten, ausreichend geprüften und bewährten Methoden dazu geeignet ist, den Gesundheitszustand wiederherzustellen oder eine Verschlechterung zu verhindern.
Nachbehandlung:
Nachbehandlung ist die veterinärmedizinisch notwendige Heilbehandlung (ambulant oder stationär) inklusive Unterbringung, Kosten für Arzneimittel und Kosten für Futter während eines stationären Aufenthaltes.
Die Nachbehandlung muss geeignet erscheinen, die Gesundheit Ihres versicherten Pferdes:
- wiederherzustellen
- zu verbessern
- eine Verschlechterung zu verhindern
Versichert sind maximal 21 aufeinanderfolgende Kalendertage beginnend mit der ersten tierärztlichen Konsultation aufgrund einer akuten Kolik. Nach 21 Kalendertagen endet der versicherte Zeitraum unabhängig davon, ob eine Operation erfolgt ist. Behandlungen, die über 21 Kalendertage hinaus erfolgen und ihren Ursprung in der gleichen Ursache haben, sind nicht mitversichert. Wechselt im versicherten Behandlungszeitraum das Versicherungsjahr, so werden die Kosten für die Nachbehandlung bei der Betrachtung des Erstattungslimits nach Ziffer 1.2 in dem Versicherungsjahr berücksichtigt, in dem die erste Konsultation erfolgt.
Vorbehandlung:
Vorbehandlung ist die Untersuchung Ihres versicherten Pferdes zur Vorbereitung der Operation. Es handelt sich insbesondere um:
- allgemeine Untersuchung zum Zustand Ihres versicherten Pferdes
- spezielle Untersuchungen Ihres versicherten Pferdes wie Ultraschall oder Laboruntersuchungen
Was bedeutet das konkret?
Die Definitionen legen fest, welche Begriffe im Rahmen der Pferde-Kolikversicherung wie zu verstehen sind. So wird beschrieben, was unter Diagnostik, Heilbehandlung, Krankheit, dem Leistungsfall, dem Merkmal „medizinisch notwendig“ sowie Vor- und Nachbehandlung zu verstehen ist. Für die Nachbehandlung gilt dabei ein festgelegter versicherter Zeitraum. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe – maßgeblich sind die oben genannten Definitionen.
Häufige Fragen
Was zählt zur Diagnostik?
Zur Diagnostik zählen der Vorbericht, klinische Untersuchungen sowie spezielle Untersuchungen wie Röntgen, MRT, CT, Ultraschall, Szintigraphie und Laboruntersuchungen – also alle medizinischen Maßnahmen, die nach dem allgemeinen Stand der Wissenschaft geeignet erscheinen, einen Befund zu erlangen.
Wann liegt ein Leistungsfall vor?
Ein Leistungsfall ist die veterinärmedizinisch notwendige Behandlung oder Operation aufgrund einer akuten Kolik. Er muss nach Beginn des Versicherungsschutzes und nach Ablauf der Wartezeit sowie vor Ende des Vertrages eingetreten sein. Dazu zählen auch die Vor- und die Nachbehandlung.
Wie lange ist die Nachbehandlung versichert?
Versichert sind maximal 21 aufeinanderfolgende Kalendertage, beginnend mit der ersten tierärztlichen Konsultation aufgrund einer akuten Kolik. Nach 21 Kalendertagen endet der versicherte Zeitraum – unabhängig davon, ob eine Operation erfolgt ist.
Was umfasst die Vorbehandlung?
Die Vorbehandlung ist die Untersuchung des versicherten Pferdes zur Vorbereitung der Operation. Dazu gehören insbesondere die allgemeine Untersuchung zum Zustand des Pferdes sowie spezielle Untersuchungen wie Ultraschall oder Laboruntersuchungen.
Was gilt bei einem Wechsel des Versicherungsjahres während der Nachbehandlung?
Wechselt im versicherten Behandlungszeitraum das Versicherungsjahr, werden die Kosten für die Nachbehandlung bei der Betrachtung des Erstattungslimits nach Ziffer 1.2 in dem Versicherungsjahr berücksichtigt, in dem die erste Konsultation erfolgt.