In der Pferde-Krankenversicherung der Uelzener sind bestimmte Leistungen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen – etwa bekannte Vorerkrankungen, Behandlungen innerhalb der Wartezeit, prophylaktische Maßnahmen sowie zahlreiche weitere Fälle. Hier erfahren Sie im Detail, für welche Untersuchungen, Heilbehandlungen und Operationen kein Leistungsanspruch besteht.
Sie haben keinen Leistungsanspruch für:
- bereits vor Vertragsabschluss bekannte Vorerkrankungen sowie begonnene oder veterinärmedizinisch angeratene Untersuchungen, Heilbehandlungen und Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen;
- Untersuchungen, Heilbehandlungen und Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen innerhalb der jeweiligen Wartezeit;
- Folgen von Mängeln und Krankheiten, die bei Abschluss der Versicherung bekannt sind oder vor Ablauf der jeweiligen Wartezeit auftreten. Bei Heilbehandlungen und Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen mit 1-jähriger Wartezeit haben Sie jedoch auch dann einen Leistungsanspruch, wenn der Mangel bzw. die Erkrankung zwar vor Ablauf dieser Wartezeit aufgetreten ist, die Heilbehandlung oder Operation einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen aber nach der Wartezeit durchgeführt wird;
- Vorsorge- oder freiwillige Untersuchungen, prophylaktische Eingriffe sowie Heilbehandlungen oder Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen, die nicht direkt im Zusammenhang mit einer Krankheit oder Gesundheitsschädigung stehen, außer im Rahmen der Vorsorgepauschale unter 2.2;
- Tierärztliche Leistungen einschließlich Diagnostik, die nach Beendigung des Vertrages erbracht werden;
- nachträgliche Untersuchungen und Heilbehandlungen sowie Untersuchungen und Heilbehandlungen Ihres versicherten Pferdes wegen einer Krankheit oder eines Unfalls einschließlich der veterinärmedizinisch notwendigen Operation sowie deren Folgen, jeweils einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen, wenn die Krankheit oder der Unfall während einer Unterbrechung des Versicherungsschutzes auftreten.
Weiterhin besteht kein Leistungsanspruch für:
- Impfungen und Parasitenmittel, prophylaktische Blutchecks, Zähneraspeln, Ernährungs- und Futtermittelberatung, Trächtigkeitsuntersuchungen oder Telemedizin, außer im Rahmen der Vorsorgepauschale unter 2.2;
- Ergänzungsfutter, Diätfuttermittel und Vitaminpräparate, die infolge einer versicherten Heilbehandlung oder Operation nicht stationär verabreicht werden;
- Untersuchungen, Heilbehandlungen und Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen durch Sie als Versicherungsnehmer sowie Ehegatten, Lebenspartner, Kinder oder Eltern;
- Regenerative Therapien, außer Sie haben den Reha-Baustein vereinbart;
- Untersuchungen und Behandlungen durch Nicht-Tierärzte, außer Sie haben den Reha-Baustein vereinbart und die Untersuchungen und Behandlungen sind vom Umfang des Reha-Bausteins erfasst;
- Wege-, Verweilgeld und Reisekosten des behandelnden Tierarztes einschließlich der Hausbesuchsgebühr;
- Transportkosten Ihres versicherten Pferdes;
- Erstellung von Gesundheitszeugnissen und Gutachten, Bescheinigungen, Aufnahmeuntersuchung und Kennzeichnung Ihres versicherten Pferdes sowie nichtmedizinische Verwaltungs- und Nebenkosten (z. B. Porto- und Kurierkosten);
- tierärztliche Konsultationen und Untersuchungen, die keine Heilbehandlung oder Operation nach sich ziehen und Maßnahmen vorbeugenden Charakters, außer im Rahmen der Vorsorgepauschale unter 2.2;
- Untersuchungen, Heilbehandlungen und Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen infolge von Epidemien und Pandemien;
- Pflegemittel und technische Hilfsmittel;
- wissenschaftlich nicht anerkannte Diagnose- und Therapiemaßnahmen (z. B. Goldimplantation) einschließlich Behandlungen und Operationen durch Nicht-Tierärzte;
- Untersuchungen, Heilbehandlungen und Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen, die durch Kernenergie, Erdbeben, Überschwemmungen, Krieg, innere Unruhen oder hoheitliche Eingriffe erforderlich geworden sind;
- Trächtigkeitsuntersuchung, außer im Rahmen der Vorsorgepauschale unter 2.2;
- hormonell durchgeführte Östrusverschiebungen bei weiblichen Pferden, zuchthygienische Maßnahmen und Follikelkontrollen außer im Rahmen der Vorsorgepauschale unter 2.2;
- Untersuchungen und Heilbehandlungen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen der Fohlen nach einer Geburt bzw. einem Kaiserschnitt;
- Euthanasie Ihres versicherten Pferdes, außer bei unheilbaren Krankheiten oder Unfall;
- verhaltenstherapeutische Untersuchung, Diagnostik, Heilbehandlung und Medikation;
- Folgen von nicht versicherten Eingriffen und Behandlungen.
Was bedeutet das konkret?
Die Pferde-Krankenversicherung übernimmt nicht jede tierärztliche Maßnahme. Vom Schutz ausgenommen sind unter anderem bereits bekannte Vorerkrankungen, Behandlungen innerhalb der Wartezeit sowie viele vorbeugende oder rein prophylaktische Maßnahmen. Auch bestimmte Leistungen wie Transportkosten, Gutachten, Behandlungen durch Nicht-Tierärzte oder Folgen von Krieg und Naturereignissen zählen nicht dazu. Einige der genannten Punkte können jedoch im Rahmen der Vorsorgepauschale oder mit dem Reha-Baustein abgedeckt sein. Diese Übersicht dient als unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die vertraglichen Bedingungen.
Häufige Fragen
Sind vor Vertragsabschluss bekannte Vorerkrankungen versichert?
Nein. Für bereits vor Vertragsabschluss bekannte Vorerkrankungen sowie begonnene oder veterinärmedizinisch angeratene Untersuchungen, Heilbehandlungen und Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen besteht kein Leistungsanspruch.
Werden Behandlungen innerhalb der Wartezeit übernommen?
Untersuchungen, Heilbehandlungen und Operationen innerhalb der jeweiligen Wartezeit sind nicht versichert. Bei einer 1-jährigen Wartezeit besteht jedoch Leistungsanspruch, wenn der Mangel bzw. die Erkrankung zwar vor Ablauf dieser Wartezeit aufgetreten ist, die Behandlung oder Operation aber nach der Wartezeit durchgeführt wird.
Sind Impfungen und Vorsorgemaßnahmen abgedeckt?
Impfungen, Parasitenmittel, prophylaktische Blutchecks, Zähneraspeln, Ernährungs- und Futtermittelberatung, Trächtigkeitsuntersuchungen oder Telemedizin sind grundsätzlich nicht versichert – außer im Rahmen der Vorsorgepauschale unter 2.2.
Werden Behandlungen durch Nicht-Tierärzte erstattet?
Untersuchungen und Behandlungen durch Nicht-Tierärzte sind nur versichert, wenn Sie den Reha-Baustein vereinbart haben und die Maßnahmen vom Umfang des Reha-Bausteins erfasst sind. Auch regenerative Therapien sind nur mit vereinbartem Reha-Baustein abgedeckt.
Ist die Euthanasie des Pferdes versichert?
Die Euthanasie Ihres versicherten Pferdes ist grundsätzlich nicht versichert – außer bei unheilbaren Krankheiten oder einem Unfall.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025