Bei der Uelzener Privathaftpflichtversicherung können Sie die Beiträge je nach Vereinbarung monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich oder als Einmalbeitrag im Voraus zahlen. Erfahren Sie hier, wie die Versicherungsperiode und das Versicherungsjahr definiert sind und wann sich das erste Versicherungsjahr verkürzt.
Beitragszahlung:
Je nach Vereinbarung werden die Beiträge im Voraus gezahlt. Möglich sind:
- laufende Zahlungen monatlich
- laufende Zahlungen vierteljährlich
- laufende Zahlungen halbjährlich
- laufende Zahlungen jährlich
- Einmalbeitrag
Versicherungsperiode:
- Die Versicherungsperiode beträgt ein Jahr.
- Das gilt auch, wenn die vereinbarte Vertragsdauer länger als ein Jahr ist.
- Ist die vereinbarte Vertragsdauer kürzer als ein Jahr, so entspricht die Versicherungsperiode der Vertragsdauer.
Versicherungsjahr:
- Das Versicherungsjahr beträgt ein Jahr.
- Besteht die vereinbarte Vertragsdauer nicht aus ganzen Jahren, wird das erste Versicherungsjahr entsprechend verkürzt.
- Die folgenden Versicherungsjahre bis zum vereinbarten Vertragsablauf sind jeweils ganze Jahre.
Was bedeutet das konkret?
Sie können selbst festlegen, in welchem Rhythmus Sie Ihren Beitrag im Voraus zahlen – von monatlich bis jährlich oder als einmalige Zahlung. Für die Abrechnung des Vertrags gilt in der Regel ein Zeitraum von einem Jahr. Nur wenn Ihr Vertrag nicht in ganze Jahre aufgeht, ist das erste Jahr entsprechend kürzer, danach zählen wieder volle Jahre.
Häufige Fragen
In welchen Zeitabständen kann ich meinen Beitrag zahlen?
Je nach Vereinbarung können Sie den Beitrag im Voraus als laufende Zahlung monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich leisten – oder als Einmalbeitrag.
Wie lang ist die Versicherungsperiode?
Die Versicherungsperiode beträgt ein Jahr. Das gilt auch dann, wenn die vereinbarte Vertragsdauer länger als ein Jahr ist. Ist die Vertragsdauer kürzer als ein Jahr, entspricht die Versicherungsperiode der Vertragsdauer.
Was gilt für das Versicherungsjahr?
Das Versicherungsjahr beträgt ein Jahr. Besteht die vereinbarte Vertragsdauer nicht aus ganzen Jahren, wird das erste Versicherungsjahr entsprechend verkürzt.
Wie werden die Jahre nach dem verkürzten ersten Versicherungsjahr gerechnet?
Die folgenden Versicherungsjahre bis zum vereinbarten Vertragsablauf sind jeweils ganze Jahre.