Bei der Privathaftpflicht der Uelzener richtet sich die Vertragsdauer nach dem im Versicherungsschein genannten Zeitraum: Verträge unter einem Jahr enden automatisch, während Verträge mit ein- oder dreijähriger Laufzeit sich verlängern, wenn nicht gekündigt wird. Der Versicherungsnehmer kann mit einer Frist von einem Monat kündigen, der Versicherer mit drei Monaten – zudem endet der Vertrag, wenn das versicherte Interesse dauerhaft wegfällt.
Der Vertrag gilt für den Zeitraum, der im Versicherungsschein angegeben ist.
- Beträgt die Vertragslaufzeit weniger als 1 Jahr, endet der Vertrag zum vereinbarten Zeitpunkt automatisch. Eine Kündigung ist dafür nicht erforderlich.
- Ist eine Laufzeit von 1 oder 3 Jahren vereinbart, läuft der Vertrag weiter, wenn er nicht zum Ablauf der vereinbarten Laufzeit gekündigt wird.
Kündigungsrecht des Versicherungsnehmers
Der Versicherungsnehmer kann den Vertrag zum Ablauf der ursprünglich vereinbarten Vertragslaufzeit kündigen. Dabei gilt eine Frist von 1 Monat.
Nach Ablauf der ursprünglich vereinbarten Vertragslaufzeit kann der Versicherungsnehmer den Vertrag jederzeit kündigen. Es gilt eine Frist von 1 Monat zum Ablauf des jeweiligen Monats, um den sich der Vertrag verlängert hat.
Kündigungsrecht des Versicherers
Der Versicherer kann den Vertrag zum Ablauf der ursprünglich vereinbarten Vertragslaufzeit kündigen. Dabei gilt eine Frist von 3 Monaten.
Nach Ablauf der ursprünglich vereinbarten Vertragslaufzeit kann der Versicherer den Vertrag jederzeit kündigen. Es gilt eine Frist von 3 Monaten zum Ablauf des Versicherungsjahres.
Wegfall des versicherten Interesses
Fällt ein versichertes Interesse nach dem Beginn der Versicherung vollständig und dauerhaft weg, endet der Vertrag bezüglich dieses Interesses. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangt.
Was bedeutet das konkret?
Wie lange ein Vertrag läuft und wann er endet, hängt von der im Versicherungsschein festgelegten Laufzeit ab. Kurze Verträge unter einem Jahr enden von selbst, längere verlängern sich, wenn niemand kündigt. Der Versicherungsnehmer kann mit einem Monat Frist kündigen, der Versicherer mit drei Monaten. Zusätzlich endet der Schutz für ein versichertes Interesse, wenn dieses dauerhaft komplett wegfällt.
Häufige Fragen
Muss ich einen Vertrag mit weniger als einem Jahr Laufzeit kündigen?
Nein. Ein Vertrag mit einer Laufzeit von weniger als 1 Jahr endet automatisch zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Welche Kündigungsfrist gilt für mich als Versicherungsnehmer?
Sie können mit einer Frist von 1 Monat zum Ablauf der ursprünglich vereinbarten Vertragslaufzeit kündigen. Danach ist eine Kündigung jederzeit mit einer Frist von 1 Monat zum Ablauf des jeweiligen Verlängerungsmonats möglich.
Wie lange ist die Kündigungsfrist des Versicherers?
Der Versicherer kann mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf der ursprünglich vereinbarten Vertragslaufzeit kündigen. Danach ist eine Kündigung jederzeit mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf des Versicherungsjahres möglich.
Was passiert, wenn das versicherte Interesse wegfällt?
Fällt ein versichertes Interesse nach Versicherungsbeginn vollständig und dauerhaft weg, endet der Vertrag für dieses Interesse zu dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer vom Wegfall Kenntnis erlangt.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung 2025