Bei der Uelzener Privathaftpflichtversicherung besteht nach einem Versicherungsfall ein Kündigungsrecht – etwa nach einer Schadensersatzzahlung, nach unberechtigter Ablehnung des Freistellungsanspruchs oder nach gerichtlicher Zustellung einer Klage. Erfahren Sie, welche Fristen und Formvorschriften für Versicherungsnehmer und Versicherer gelten und ab wann die Kündigung wirksam wird.
Kündigungsrecht
Der Versicherungsvertrag kann gekündigt werden, wenn
- vom Versicherer eine Schadensersatzzahlung oder eine Zahlung von Sanierungskosten von Umweltschäden geleistet wurde,
- der Versicherer den Anspruch des Versicherungsnehmers auf Freistellung zu Unrecht abgelehnt hat, oder
- dem Versicherungsnehmer eine Klage über einen versicherten Anspruch gerichtlich zugestellt wird.
Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) spätestens einen Monat nach der Zahlung, der Ablehnung oder der Zustellung der Klage zugegangen sein.
Kündigung durch Versicherungsnehmer
Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung mit ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode, wirksam wird.
Kündigung durch Versicherer
Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.
Was bedeutet das konkret?
Nach einem Schadensfall haben sowohl Sie als Versicherungsnehmer als auch der Versicherer die Möglichkeit, den Vertrag vorzeitig zu beenden. Dieses besondere Kündigungsrecht greift, wenn im Zusammenhang mit einem Versicherungsfall bestimmte Ereignisse eingetreten sind. Wichtig ist dabei, die Kündigung fristgerecht und in Textform zu übermitteln. Wann die Kündigung tatsächlich greift, hängt davon ab, wer sie ausspricht.
Häufige Fragen
Wann kann der Vertrag nach einem Versicherungsfall gekündigt werden?
Der Vertrag kann gekündigt werden, wenn der Versicherer eine Schadensersatzzahlung oder eine Zahlung von Sanierungskosten von Umweltschäden geleistet hat, wenn er den Freistellungsanspruch zu Unrecht abgelehnt hat oder wenn dem Versicherungsnehmer eine Klage über einen versicherten Anspruch gerichtlich zugestellt wird.
Welche Frist gilt für die Kündigung?
Die Kündigung muss dem Vertragspartner spätestens einen Monat nach der Zahlung, der Ablehnung oder der Zustellung der Klage zugegangen sein.
In welcher Form muss die Kündigung erfolgen?
Die Kündigung muss in Textform erfolgen, zum Beispiel per E-Mail, Telefax oder Brief.
Ab wann wird die Kündigung des Versicherungsnehmers wirksam?
Die Kündigung des Versicherungsnehmers wird mit ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass sie zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode, wirksam wird.
Ab wann wird eine Kündigung durch den Versicherer wirksam?
Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025