In der Privathaftpflichtversicherung der Uelzener übernimmt die Schadenersatzausfallversicherung den titulierten Schadenersatzbetrag, wenn dieser mindestens 2.500,00 € beträgt. Erfahren Sie, welche Originalunterlagen Sie einreichen müssen und warum Ansprüche gegen den Schadenverursacher abzutreten sind.
Der Versicherer leistet Entschädigung in Höhe des titulierten Schadenersatzbetrages, sofern der Schadenersatzbetrag mindestens 2.500,00 € beträgt (Integralfranchise).
Voraussetzung für die Entschädigung:
Die Entschädigung wird nur geleistet gegen Aushändigung folgender Unterlagen:
- des Originaltitels,
- der Originalvollstreckungsunterlagen,
- sonstiger Unterlagen, aus denen sich ergibt, dass ein Versicherungsfall im Sinne dieser Klausel vorliegt.
Die versicherten Personen sind verpflichtet, ihre Ansprüche gegen den Schadenverursacher in Höhe der Entschädigungsleistung an den Versicherer abzutreten.
Was bedeutet das konkret?
Kommt der Verursacher eines Schadens seiner Zahlungspflicht nicht nach, kann die Schadenersatzausfallversicherung einspringen und den gerichtlich festgestellten Schadenersatzbetrag übernehmen. Dafür muss der Betrag eine bestimmte Mindesthöhe erreichen, und Sie reichen die Originaldokumente ein. Im Gegenzug gehen Ihre Ansprüche gegen den Verursacher in Höhe der Leistung auf den Versicherer über.
Häufige Fragen
Ab welchem Betrag wird eine Entschädigung geleistet?
Die Entschädigung wird geleistet, sofern der Schadenersatzbetrag mindestens 2.500,00 € beträgt (Integralfranchise).
Welche Unterlagen muss ich für die Entschädigung einreichen?
Erforderlich sind der Originaltitel, die Originalvollstreckungsunterlagen sowie sonstige Unterlagen, aus denen sich ergibt, dass ein Versicherungsfall im Sinne dieser Klausel vorliegt.
In welcher Höhe wird die Entschädigung gezahlt?
Der Versicherer leistet Entschädigung in Höhe des titulierten Schadenersatzbetrages.
Was passiert mit meinen Ansprüchen gegen den Schadenverursacher?
Die versicherten Personen sind verpflichtet, ihre Ansprüche gegen den Schadenverursacher in Höhe der Entschädigungsleistung an den Versicherer abzutreten.