Bei der Uelzener Schadenersatz-Ausfallversicherung im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung gehen Ersatzansprüche gegen Dritte auf den Versicherer über, soweit dieser den Schaden ersetzt. Erfahren Sie, welche Obliegenheiten der Versicherungsnehmer beim Wahren seiner Ansprüche beachten muss und was bei häuslicher Gemeinschaft gilt.
In der Privathaftpflichtversicherung der Uelzener gilt im Tarif Schadenersatzausfallversicherung folgendes für den Übergang von Ersatzansprüchen:
- Steht dem Versicherungsnehmer ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten zu, geht dieser Anspruch auf den Versicherer über, soweit der Versicherer den Schaden ersetzt. Der Übergang kann nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers geltend gemacht werden.
- Der Versicherungsnehmer hat seinen Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung dieses Anspruchs dienendes Recht unter Beachtung der geltenden Form- und Fristvorschriften zu wahren und bei dessen Durchsetzung durch den Versicherer soweit erforderlich mitzuwirken. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit vorsätzlich, ist der Versicherer zur Leistung insoweit nicht verpflichtet, als er infolgedessen keinen Ersatz von dem Dritten erlangen kann. Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen; die Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit trägt der Versicherungsnehmer.
- Richtet sich der Ersatzanspruch des Versicherungsnehmers gegen eine Person, mit der er bei Eintritt des Schadens in häuslicher Gemeinschaft lebt, kann der Übergang nach Absatz 1 nicht geltend gemacht werden, es sei denn, diese Person hat den Schaden vorsätzlich verursacht.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Wenn der Versicherer für einen Schaden aufkommt, kann er die Forderung, die Ihnen gegen einen anderen Verursacher zusteht, selbst übernehmen und geltend machen. Sie sollten Ihre Ansprüche rechtzeitig und formgerecht sichern und den Versicherer bei der Durchsetzung unterstützen. Gegenüber Personen, mit denen Sie zusammenwohnen, greift dieser Übergang grundsätzlich nicht – außer bei vorsätzlicher Schadenverursachung.
Häufige Fragen
Wann geht mein Ersatzanspruch auf den Versicherer über?
Steht Ihnen ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten zu, geht dieser auf den Versicherer über, soweit der Versicherer den Schaden ersetzt. Der Übergang kann nicht zu Ihrem Nachteil geltend gemacht werden.
Welche Obliegenheiten muss ich beim Ersatzanspruch beachten?
Sie müssen Ihren Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung dienendes Recht unter Beachtung der geltenden Form- und Fristvorschriften wahren und bei der Durchsetzung durch den Versicherer soweit erforderlich mitwirken.
Was passiert bei Verletzung dieser Obliegenheit?
Bei vorsätzlicher Verletzung ist der Versicherer insoweit nicht zur Leistung verpflichtet, als er dadurch keinen Ersatz vom Dritten erlangen kann. Bei grob fahrlässiger Verletzung kann er seine Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens kürzen; die Beweislast für das Nichtvorliegen grober Fahrlässigkeit trägt der Versicherungsnehmer.
Gilt der Übergang auch gegenüber Mitbewohnern?
Richtet sich der Ersatzanspruch gegen eine Person, mit der Sie bei Eintritt des Schadens in häuslicher Gemeinschaft leben, kann der Übergang nicht geltend gemacht werden – es sei denn, diese Person hat den Schaden vorsätzlich verursacht.