In der Privathaftpflichtversicherung der Uelzener ist im Tarif Schadenersatzausfallversicherung eindeutig festgelegt, welche Rechte Dritte aus dem Vertrag ableiten können – und warum ihnen daraus keine Ansprüche zustehen.
In der Privathaftpflichtversicherung der Uelzener gilt im Tarif Schadenersatzausfallversicherung Folgendes für Rechtsansprüche Dritter:
- Dritte können aus diesem Vertrag keine Rechte herleiten.
Was bedeutet das konkret?
Nur die am Vertrag beteiligten Personen können sich auf die Leistungen aus diesem Tarif berufen. Personen, die nicht Teil des Vertrags sind, können daraus keine eigenen Ansprüche geltend machen.
Häufige Fragen
Können Dritte Ansprüche aus diesem Vertrag geltend machen?
Nein. Dritte können aus diesem Vertrag keine Rechte herleiten.
Für welchen Tarif gilt diese Regelung?
Sie gilt in der Privathaftpflichtversicherung der Uelzener im Tarif Schadenersatzausfallversicherung.
Wer kann Rechte aus dem Vertrag herleiten?
Aus dem vorhandenen Inhalt ergibt sich, dass Dritte keine Rechte herleiten können. Weitere Einzelheiten hängen vom konkreten Tarif bzw. Bedingungswerk ab.