In der Privathaftpflichtversicherung der Uelzener prüft der Versicherer die Haftpflichtfrage, wehrt unberechtigte Schadensersatzansprüche ab und stellt den Versicherungsnehmer von berechtigten Verpflichtungen frei. Erfahren Sie, wie nachhaltiger Schadensersatz durch Reparatur funktioniert und welche Vollmachten der Versicherer bei Rechtsstreit, Strafverfahren und Renten hat.
Der Versicherungsschutz umfasst:
- (1) die Prüfung der Haftpflichtfrage,
- (2) die Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche und
- (3) die Freistellung des Versicherungsnehmers von berechtigten Schadensersatzverpflichtungen.
Berechtigt sind Schadensersatzverpflichtungen dann, wenn der Versicherungsnehmer aufgrund Gesetzes, rechtskräftigen Urteils, Anerkenntnisses oder Vergleiches zur Entschädigung verpflichtet ist und der Versicherer hierdurch gebunden ist.
Anerkenntnisse und Vergleiche, die vom Versicherungsnehmer ohne Zustimmung des Versicherers abgegeben oder geschlossen worden sind, binden den Versicherer nur, soweit der Anspruch auch ohne Anerkenntnis oder Vergleich bestanden hätte.
Ist die Schadensersatzverpflichtung des Versicherungsnehmers mit bindender Wirkung für den Versicherer festgestellt, hat der Versicherer den Versicherungsnehmer binnen zwei Wochen vom Anspruch des Dritten freizustellen.
Nachhaltiger Schadensersatz durch Reparatur:
Bei Sachschäden wird die Durchführung einer Reparatur als nachhaltig gegenüber einer Neuanschaffung angesehen. Der Versicherer ersetzt auf Wunsch des Versicherungsnehmers auch die Reparaturkosten, die über die gesetzliche Haftpflicht hinausgehen, sofern sie entstanden sind und nachgewiesen werden.
Der Versicherungsnehmer ist insoweit nicht zur Schadenminderung nach B3-2.2.1 verpflichtet.
Diese Mehrleistung erfolgt im Rahmen der vereinbarten Deckungssummen und beträgt 10 Prozent der berechtigten Schadensersatzverpflichtungen, höchstens 1.000 Euro. Es erfolgt eine Anrechnung auf die Deckungssumme je Versicherungsfall sowie auf die Jahreshöchstersatzleistung.
Vollmacht des Versicherers:
- Der Versicherer ist bevollmächtigt, alle ihm zur Abwicklung des Schadens oder Abwehr der Schadensersatzansprüche zweckmäßig erscheinenden Erklärungen im Namen des Versicherungsnehmers abzugeben. Kommt es in einem Versicherungsfall zu einem Rechtsstreit über Schadensersatzansprüche gegen den Versicherungsnehmer, ist der Versicherer bevollmächtigt, den Prozess zu führen. Der Versicherer führt dann den Rechtsstreit auf seine Kosten im Namen des Versicherungsnehmers.
- Wird in einem Strafverfahren wegen eines Schadenereignisses, das einen unter den Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch zur Folge haben kann, die Bestellung eines Verteidigers für den Versicherungsnehmer von dem Versicherer gewünscht oder genehmigt, so trägt der Versicherer die gebührenordnungsmäßigen oder die mit ihm besonders vereinbarten höheren Kosten des Verteidigers.
- Erlangt der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person das Recht, die Aufhebung oder Minderung einer zu zahlenden Rente zu fordern, so ist der Versicherer bevollmächtigt, dieses Recht auszuüben.
Was bedeutet das konkret?
Vereinfacht gesagt kümmert sich der Versicherer bei einem Schadensfall darum, ob und in welchem Umfang Sie überhaupt haften. Unberechtigte Forderungen wehrt er ab, berechtigte begleicht er für Sie. Bei Sachschäden kann eine Reparatur bevorzugt werden, wobei der Versicherer im vereinbarten Rahmen auch über die gesetzliche Haftpflicht hinausgehende Reparaturkosten übernehmen kann. Zudem darf der Versicherer in Ihrem Namen tätig werden – etwa bei Erklärungen, in einem Prozess oder bei der Verteidigung in einem Strafverfahren.
Häufige Fragen
Was leistet die Privathaftpflichtversicherung?
Der Versicherungsschutz umfasst die Prüfung der Haftpflichtfrage, die Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche und die Freistellung des Versicherungsnehmers von berechtigten Schadensersatzverpflichtungen.
Wann gilt eine Schadensersatzverpflichtung als berechtigt?
Berechtigt ist sie dann, wenn der Versicherungsnehmer aufgrund Gesetzes, rechtskräftigen Urteils, Anerkenntnisses oder Vergleiches zur Entschädigung verpflichtet ist und der Versicherer hierdurch gebunden ist.
Wie hoch ist die Mehrleistung für Reparaturkosten?
Die Mehrleistung erfolgt im Rahmen der vereinbarten Deckungssummen und beträgt 10 Prozent der berechtigten Schadensersatzverpflichtungen, höchstens 1.000 Euro. Sie wird auf die Deckungssumme je Versicherungsfall sowie auf die Jahreshöchstersatzleistung angerechnet.
Binden vom Versicherungsnehmer abgegebene Anerkenntnisse den Versicherer?
Anerkenntnisse und Vergleiche, die ohne Zustimmung des Versicherers abgegeben oder geschlossen wurden, binden den Versicherer nur, soweit der Anspruch auch ohne Anerkenntnis oder Vergleich bestanden hätte.
Übernimmt der Versicherer die Kosten eines Strafverteidigers?
Wird in einem Strafverfahren wegen eines Schadenereignisses, das einen versicherten Haftpflichtanspruch zur Folge haben kann, die Bestellung eines Verteidigers vom Versicherer gewünscht oder genehmigt, so trägt der Versicherer die gebührenordnungsmäßigen oder die mit ihm besonders vereinbarten höheren Kosten des Verteidigers.