Die Privathaftpflichtversicherung der Uelzener bietet Versicherungsschutz für Schadenereignisse, die in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union sowie in der Schweiz, Norwegen, Island oder Liechtenstein eintreten – abweichend von der Standardregelung zum räumlichen Geltungsbereich.
In der Privathaftpflichtversicherung der Uelzener gilt für den räumlichen Geltungsbereich Folgendes:
Versicherungsschutz besteht – abweichend von A1-6.14 – für Schadenereignisse, die in einem der folgenden Länder eintreten:
- ein Mitgliedsstaat der Europäischen Union
- die Schweiz
- Norwegen
- Island
- Liechtenstein
Was bedeutet das konkret?
Der räumliche Geltungsbereich legt fest, in welchen Ländern der Versicherungsschutz greift. Bei der Uelzener sind hier – abweichend von der Standardregelung – neben den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union auch die Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein umfasst. Tritt ein Schadenereignis in einem dieser Länder ein, besteht Versicherungsschutz.
Häufige Fragen
In welchen Ländern gilt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz gilt für Schadenereignisse, die in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union, der Schweiz, Norwegen, Island oder Liechtenstein eintreten.
Gilt der Schutz auch außerhalb der Europäischen Union?
Ja, neben den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind auch die Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein eingeschlossen.
Weicht diese Regelung von der Standardregelung ab?
Ja, die Regelung gilt abweichend von A1-6.14.
Ist die Schweiz vom Versicherungsschutz umfasst?
Ja, Schadenereignisse in der Schweiz sind vom Versicherungsschutz umfasst.