In der Privathaftpflichtversicherung der Uelzener beginnt der Versicherungsschutz zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Wichtig dabei: Es gelten die Regelungen über die Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung des Erst- oder Einmalbeitrags.
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt.
Dies gilt vorbehaltlich der Regelungen über die Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung des Erst- oder Einmalbeitrags.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Der Startzeitpunkt Ihres Schutzes steht in Ihrem Versicherungsschein. Ob der Schutz dann tatsächlich greift, hängt außerdem davon ab, dass der erste beziehungsweise einmalige Beitrag rechtzeitig gezahlt wird. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Wann beginnt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt.
Wo finde ich den Beginn meines Versicherungsschutzes?
Der maßgebliche Zeitpunkt ist im Versicherungsschein angegeben.
Gilt der Beginn unabhängig von der Beitragszahlung?
Nein. Der Beginn gilt vorbehaltlich der Regelungen über die Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung des Erst- oder Einmalbeitrags.
Was passiert bei verspäteter oder ausbleibender Zahlung des Erstbeitrags?
Es gelten die Regelungen über die Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung des Erst- oder Einmalbeitrags.