Die Uelzener Schadenersatzausfallversicherung springt ein, wenn ein Schadenverursacher zum Ersatz verpflichtet ist – abgedeckt sind Personenschäden wie Tötung, Verletzung oder Gesundheitsschädigung sowie Sachschäden der versicherten Person aus gesetzlicher Haftpflicht.
In der Privathaftpflichtversicherung der Uelzener gilt im Tarif Schadenersatzausfallversicherung folgendes für versicherte Schäden:
Versichert sind Schäden der versicherten Person, für die der Schadenverursacher aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts zum Schadenersatz verpflichtet ist:
- Personenschäden (Tötung, Verletzung oder Gesundheitsschädigung von Menschen)
- Sachschäden (Beschädigung oder Vernichtung von Sachen)
Was bedeutet das konkret?
Die Schadenersatzausfallversicherung greift, wenn eine andere Person Ihnen einen Schaden zufügt und dafür nach dem Gesetz Schadenersatz leisten müsste. Abgesichert sind dabei sowohl Schäden an Personen als auch Schäden an Sachen der versicherten Person. Diese Angaben sind eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich bleibt der genaue Wortlaut der Bedingungen.
Häufige Fragen
Welche Schäden sind in der Schadenersatzausfallversicherung versichert?
Versichert sind Personenschäden sowie Sachschäden der versicherten Person, für die der Schadenverursacher aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts zum Schadenersatz verpflichtet ist.
Was zählt zu den Personenschäden?
Zu den Personenschäden zählen die Tötung, Verletzung oder Gesundheitsschädigung von Menschen.
Was zählt zu den Sachschäden?
Zu den Sachschäden zählen die Beschädigung oder Vernichtung von Sachen.
Welche Voraussetzung muss für den Versicherungsschutz erfüllt sein?
Der Schadenverursacher muss aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts zum Schadenersatz verpflichtet sein.