Die Uelzener Schadenersatzausfallversicherung springt ein, wenn eine erfolglose Vollstreckung vorliegt: Wer einen rechtskräftigen vollstreckbaren Titel oder ein notarielles Schuldanerkenntnis gegen den Schadenverursacher erwirkt hat und dennoch kein Geld sieht, erfährt hier, unter welchen Voraussetzungen die Entschädigung greift.
Voraussetzungen für die Entschädigung:
- Die versicherte Person hat einen rechtskräftigen vollstreckbaren Titel gegen den Schadenverursacher erstritten oder ein notarielles Schuldanerkenntnis des Schadenverursachers von einem Notar erwirkt.
- Jede Zwangsvollstreckung aus diesem Titel gegen den Schadenverursacher ist erfolglos geblieben.
- Der Schadenverursacher muss zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles seinen festen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.
Wann Vollstreckungsversuche als erfolglos gelten:
Vollstreckungsversuche gelten als erfolglos, wenn die versicherte Person nachweist, dass
- (1) entweder eine Zwangsvollstreckung (Sach-, Immobiliar- oder Forderungspfändung) nicht oder nicht zur vollen Befriedigung geführt hat;
- (2) oder eine selbst teilweise Befriedigung aussichtslos erscheint, z. B. weil der Schadenverursacher in den letzten drei Jahren die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat.
Was bedeutet das konkret?
Diese Regelung greift, wenn Sie durch einen Dritten geschädigt wurden, bereits einen gerichtlichen Titel oder ein notarielles Schuldanerkenntnis in der Hand haben, aber vom Schadenverursacher trotzdem kein Geld bekommen. Wenn die Vollstreckung ins Leere läuft, kann die Versicherung an dessen Stelle für den Ausfall einstehen. Diese Paraphrase dient nur als Lesehilfe; maßgeblich sind die oben genannten Voraussetzungen.
Häufige Fragen
Welche Unterlagen brauche ich für eine Entschädigung?
Sie benötigen einen rechtskräftigen vollstreckbaren Titel gegen den Schadenverursacher oder ein notarielles Schuldanerkenntnis, das von einem Notar erwirkt wurde. Zudem muss jede Zwangsvollstreckung aus diesem Titel erfolglos geblieben sein.
Wann gilt eine Vollstreckung als erfolglos?
Wenn Sie nachweisen, dass eine Zwangsvollstreckung (Sach-, Immobiliar- oder Forderungspfändung) nicht oder nicht zur vollen Befriedigung geführt hat, oder dass selbst eine teilweise Befriedigung aussichtslos erscheint – etwa weil der Schadenverursacher in den letzten drei Jahren die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat.
Muss der Schadenverursacher in Deutschland wohnen?
Ja. Der Schadenverursacher muss zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles seinen festen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.
Reicht ein notarielles Schuldanerkenntnis statt eines Gerichtstitels?
Ja. Neben einem rechtskräftigen vollstreckbaren Titel wird auch ein von einem Notar erwirktes notarielles Schuldanerkenntnis des Schadenverursachers als Voraussetzung anerkannt.