Für die Privathaftpflichtversicherung der Uelzener ist geregelt, welches Recht auf den Vertrag Anwendung findet. Maßgeblich ist dabei ausschließlich das deutsche Recht, das für alle Fragen rund um den Versicherungsvertrag herangezogen wird.
Für diesen Vertrag gilt:
- Deutsches Recht.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Für Ihren Vertrag zur Privathaftpflichtversicherung kommt das deutsche Recht zur Anwendung. Das heißt vereinfacht, dass alle rechtlichen Fragen rund um diesen Vertrag nach den in Deutschland geltenden Regelungen beurteilt werden.
Häufige Fragen
Welches Recht gilt für den Vertrag?
Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht.
Gilt für die Privathaftpflichtversicherung der Uelzener ausländisches Recht?
Nein. Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht.
Wo ist das anzuwendende Recht geregelt?
Das anzuwendende Recht ist in den Regelungen zur Privathaftpflichtversicherung der Uelzener festgelegt, wonach für den Vertrag deutsches Recht gilt.