Die Forderungsausfalldeckung der Uelzener Privathaftpflichtversicherung greift bis zur Höhe der titulierten Forderung und schützt Sie, wenn ein schadensersatzpflichtiger Dritter nicht zahlen kann. Erfahren Sie, welche Deckungssummen gelten und warum eine Mindestschadenhöhe von 2.500 Euro als Integralfranchise vereinbart ist.
- Versicherungsschutz besteht bis zur Höhe der titulierten Forderung.
- Die Entschädigungsleistung des Versicherers ist bei jedem Versicherungsfall auf die im Versicherungsschein und seinen Nachträgen vereinbarten Deckungssummen begrenzt. Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungspflichtige Personen erstreckt.
- Die Mindestschadenhöhe beträgt 2.500 Euro (Integralfranchise – bei Vereinbarung einer Integralfranchise leistet der Versicherer erst, wenn ein Schaden den vertraglich vereinbarten Freiteil (Prozentsatz vom Wert oder fester Betrag) übersteigt.).
- Dem schadensersatzpflichtigen Dritten stehen keine Rechte aus diesem Vertrag zu.
Was bedeutet das konkret?
Die Forderungsausfalldeckung springt ein, wenn Ihnen ein Dritter Schaden zugefügt hat und dessen Ersatzpflicht rechtlich feststeht, er aber nicht zahlen kann. Der Versicherer übernimmt dann bis zur Höhe der titulierten Forderung. Die Leistung ist je Versicherungsfall auf die im Versicherungsschein vereinbarten Deckungssummen begrenzt. Kleinere Schäden bis zur Mindestschadenhöhe bleiben aufgrund der Integralfranchise außen vor. Der schadensersatzpflichtige Dritte selbst kann aus diesem Vertrag keine Ansprüche ableiten.
Häufige Fragen
Bis zu welcher Höhe besteht Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz besteht bis zur Höhe der titulierten Forderung.
Wie hoch ist die Mindestschadenhöhe?
Die Mindestschadenhöhe beträgt 2.500 Euro (Integralfranchise). Bei Vereinbarung einer Integralfranchise leistet der Versicherer erst, wenn ein Schaden den vertraglich vereinbarten Freiteil (Prozentsatz vom Wert oder fester Betrag) übersteigt.
Ist die Entschädigungsleistung begrenzt?
Ja. Die Entschädigungsleistung des Versicherers ist bei jedem Versicherungsfall auf die im Versicherungsschein und seinen Nachträgen vereinbarten Deckungssummen begrenzt. Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungspflichtige Personen erstreckt.
Kann der schadensersatzpflichtige Dritte Rechte aus dem Vertrag geltend machen?
Nein. Dem schadensersatzpflichtigen Dritten stehen keine Rechte aus diesem Vertrag zu.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025