Wer bei der Uelzener eine Pferdekrankenversicherung nutzt, weist Behandlungs- und Operationskosten über eine tierärztliche Rechnung nach, die Name oder Mikrochip-/Lebensnummer des Pferdes, Datum, Diagnose, Einzelpositionen mit Preisen sowie die Kosten für Verbrauchsmaterial und Arzneimittel enthält und auf der gültigen Gebührenordnung für Tierärzte beruht. Zum Gesundheitszustand dürfen auf eigene Kosten Behandlungsübersichten, Karteikartenauszüge oder Gutachten verlangt werden, und Behandlungen im Ausland werden höchstens im Umfang der deutschen GOT erstattet.
Als Nachweis zum Gesundheitszustand Ihres zu versichernden oder bereits versicherten Pferdes dürfen wir auf Ihre Kosten Behandlungsübersichten, Karteikartenauszüge oder tierärztliche Gutachten verlangen.
Alle medizinisch notwendigen Kosten für Heilbehandlungen und Operationen sowie sonstige versicherte Kosten sind uns durch tierärztliche Rechnung nachzuweisen. Die Rechnung muss folgende Angaben enthalten:
- den Namen bzw. die Mikrochip- oder Lebensnummer Ihres versicherten Pferdes
- das Datum der erbrachten Leistung
- die Diagnose
- die berechneten Leistungen unter Angabe der Einzelpositionen mit entsprechenden Preisen
- die Kosten für Verbrauchsmaterial und Arzneimittel
- den Rechnungsbetrag
Die Rechnung muss außerdem auf der jeweils gültigen Fassung der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) beruhen.
Wenn Sie Ihr Pferd im Ausland operieren oder behandeln lassen, erstatten wir Leistungen maximal im Umfang der in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gebührenordnung für Tierärzte (GOT).
Was bedeutet das konkret?
Zum Nachweis der Gesundheit des Pferdes darf der Versicherer auf Kosten des Versicherungsnehmers bestimmte Unterlagen wie Behandlungsübersichten, Karteikartenauszüge oder tierärztliche Gutachten anfordern. Behandlungs- und Operationskosten müssen durch eine tierärztliche Rechnung belegt werden, die genaue Angaben zum Pferd, zur Leistung, zur Diagnose und zu den Preisen enthält und auf der gültigen Gebührenordnung für Tierärzte beruht. Bei Behandlungen im Ausland erfolgt die Erstattung höchstens in dem Umfang, der nach der deutschen Gebührenordnung gilt.
Häufige Fragen
Welche Unterlagen darf der Versicherer zum Gesundheitszustand meines Pferdes verlangen?
Der Versicherer darf auf Ihre Kosten Behandlungsübersichten, Karteikartenauszüge oder tierärztliche Gutachten anfordern – sowohl für ein zu versicherndes als auch für ein bereits versichertes Pferd.
Was muss eine tierärztliche Rechnung enthalten, damit Kosten erstattet werden?
Die Rechnung muss Name oder Mikrochip- bzw. Lebensnummer des Pferdes, das Datum der Leistung, die Diagnose, die Einzelpositionen mit Preisen, die Kosten für Verbrauchsmaterial und Arzneimittel sowie den Rechnungsbetrag enthalten und auf der jeweils gültigen Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) beruhen.
Wie werden Behandlungen meines Pferdes im Ausland erstattet?
Bei Operationen oder Behandlungen im Ausland werden Leistungen maximal im Umfang der in Deutschland geltenden Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) erstattet.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdekrankenversicherung 2025