Bei der Uelzener Pferdekrankenversicherung gelten als Folgen eines Unfalls all jene Heilbehandlungen oder Operationen, die durch den Unfall notwendig geworden sind. Damit wird klargestellt, welche tierärztlichen Maßnahmen unmittelbar auf ein Unfallereignis zurückzuführen sind.
Als Folgen eines Unfalls gelten die Heilbehandlungen oder Operationen, die durch den Unfall notwendig geworden sind.
Was bedeutet das konkret?
Wenn ein Pferd einen Unfall erleidet, zählen die dadurch erforderlichen Heilbehandlungen und Operationen als Unfallfolgen. Entscheidend ist, dass die jeweilige Maßnahme wegen des Unfalls notwendig geworden ist.
Häufige Fragen
Was zählt als Folge eines Unfalls?
Als Folgen eines Unfalls gelten die Heilbehandlungen oder Operationen, die durch den Unfall notwendig geworden sind.
Sind sowohl Heilbehandlungen als auch Operationen erfasst?
Ja, sowohl Heilbehandlungen als auch Operationen zählen zu den Unfallfolgen, sofern sie durch den Unfall notwendig geworden sind.
Welche Voraussetzung muss für eine Maßnahme als Unfallfolge erfüllt sein?
Die Heilbehandlung oder Operation muss durch den Unfall notwendig geworden sein.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdekrankenversicherung 2025