Bei der Pferdekrankenversicherung der Uelzener umfasst eine Heilbehandlung jede veterinärmedizinisch notwendige ambulante oder stationäre Behandlung durch Tierärzte einschließlich Diagnostik, die die Gesundheit des versicherten Pferdes wiederherstellen, verbessern oder eine Verschlechterung verhindern soll.
Als Heilbehandlung gilt eine veterinärmedizinisch notwendige ambulante oder stationäre Behandlung durch Tierärzte einschließlich Diagnostik.
Sie soll geeignet sein, die Gesundheit Ihres versicherten Pferdes:
- wiederherzustellen
- zu verbessern
- oder eine Verschlechterung zu verhindern
Was bedeutet das konkret?
Eine Heilbehandlung ist eine Behandlung durch Tierärzte, die aus veterinärmedizinischer Sicht notwendig ist. Sie kann ambulant oder stationär erfolgen und schließt die Diagnostik mit ein. Ziel der Behandlung ist es, die Gesundheit des versicherten Pferdes wiederherzustellen, zu verbessern oder eine Verschlechterung zu verhindern.
Häufige Fragen
Was zählt als Heilbehandlung beim versicherten Pferd?
Als Heilbehandlung gilt eine veterinärmedizinisch notwendige ambulante oder stationäre Behandlung durch Tierärzte einschließlich Diagnostik.
Ist auch die Diagnostik von der Heilbehandlung umfasst?
Ja, die Diagnostik ist ausdrücklich Bestandteil der Heilbehandlung.
Welches Ziel muss eine Heilbehandlung verfolgen?
Sie soll geeignet sein, die Gesundheit des versicherten Pferdes wiederherzustellen, zu verbessern oder eine Verschlechterung zu verhindern.
Kann eine Heilbehandlung sowohl ambulant als auch stationär sein?
Ja, eine Heilbehandlung kann sowohl ambulant als auch stationär durch Tierärzte erfolgen.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdekrankenversicherung 2025