Bei der Pferdekrankenversicherung der Uelzener gilt als Unfall ein ungeplantes Ereignis, das plötzlich von außen auf den Körper des versicherten Pferdes einwirkt und dabei eine körperliche Gesundheitsschädigung verursacht. Diese Definition legt fest, welche Vorfälle als Unfall im Sinne der Bedingungen anerkannt werden.
Ein Unfall ist ein ungeplantes Ereignis. Es wirkt plötzlich von außen auf den Körper Ihres versicherten Pferdes ein und zieht eine körperliche Gesundheitsschädigung nach sich.
Was bedeutet das konkret?
Als Unfall wird ein plötzliches, nicht geplantes Ereignis verstanden, das von außen auf den Körper des versicherten Pferdes einwirkt. Entscheidend ist, dass dabei eine körperliche Gesundheitsschädigung entsteht.
Häufige Fragen
Was gilt hier als Unfall beim Pferd?
Ein Unfall ist ein ungeplantes Ereignis, das plötzlich von außen auf den Körper des versicherten Pferdes einwirkt und eine körperliche Gesundheitsschädigung nach sich zieht.
Muss die Einwirkung von außen kommen?
Ja, das Ereignis muss von außen auf den Körper des versicherten Pferdes einwirken.
Reicht ein plötzliches Ereignis allein für einen Unfall aus?
Nein, zusätzlich muss dadurch eine körperliche Gesundheitsschädigung entstehen.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdekrankenversicherung 2025