Nach einem Versicherungsfall in der Unfallversicherung der Uelzener können sowohl der Versicherungsnehmer als auch der Versicherer den Vertrag kündigen – nämlich dann, wenn eine Leistung erbracht wurde oder wenn Klage auf eine Leistung erhoben wurde. Für diese Kündigung gilt eine Frist von einem Monat, und je nachdem, wer kündigt, wird sie zu unterschiedlichen Zeitpunkten wirksam.
Sie oder wir können den Vertrag kündigen, wenn wir eine Leistung erbracht haben oder wenn Sie gegen uns Klage auf eine Leistung erhoben haben.
Die Kündigung muss Ihnen oder uns spätestens einen Monat nach der Leistung oder nach Beendigung des Rechtsstreits zugegangen sein.
Wenn Sie kündigen, wird Ihre Kündigung wirksam, sobald sie uns zugeht. Sie können jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird – spätestens jedoch am Ende des Versicherungsjahres.
Unsere Kündigung wird einen Monat, nachdem Sie sie erhalten haben, wirksam.
Was bedeutet das konkret?
Kommt es zu einem Versicherungsfall, haben beide Seiten ein Kündigungsrecht: Der Versicherungsnehmer und der Versicherer dürfen den Vertrag kündigen, wenn eine Leistung erbracht wurde oder wenn Klage auf eine Leistung erhoben wurde. Die Kündigung muss innerhalb eines Monats nach der Leistung oder nach Ende des Rechtsstreits zugehen. Kündigt der Versicherungsnehmer, wirkt die Kündigung sofort mit Zugang – auf Wunsch aber erst später, höchstens bis zum Ende des Versicherungsjahres. Kündigt der Versicherer, wird die Kündigung einen Monat nach Zugang wirksam.
Häufige Fragen
In welchen Situationen darf der Vertrag nach einem Versicherungsfall gekündigt werden?
Sowohl der Versicherungsnehmer als auch der Versicherer können kündigen, wenn eine Leistung erbracht wurde oder wenn der Versicherungsnehmer Klage auf eine Leistung erhoben hat.
Welche Frist gilt für die Kündigung nach einem Versicherungsfall?
Die Kündigung muss spätestens einen Monat nach der Leistung oder nach Beendigung des Rechtsstreits zugegangen sein.
Ab wann wird die Kündigung des Versicherungsnehmers wirksam?
Sie wird wirksam, sobald sie dem Versicherer zugeht. Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass sie erst später wirksam wird, spätestens am Ende des Versicherungsjahres.
Wann wird eine Kündigung durch den Versicherer wirksam?
Die Kündigung des Versicherers wird einen Monat, nachdem der Versicherungsnehmer sie erhalten hat, wirksam.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung Reiter 2025