Wer in der Unfallversicherung der Uelzener eine Mitteilung machen möchte, richtet Anzeigen und Erklärungen an die Hauptverwaltung oder an die im Versicherungsschein genannte zuständige Geschäftsstelle. Zusätzlich müssen Anschriften- und Namensänderungen dem Versicherer mitgeteilt werden, da ein Versäumnis dazu führen kann, dass eine per Einschreiben verschickte Erklärung schon nach drei Tagen als zugegangen gilt.
Anzeigen oder Erklärungen
Anzeigen oder Erklärungen sollen an folgende Stellen gerichtet werden:
- an unsere Hauptverwaltung oder
- an die Geschäftsstelle, die für Sie zuständig ist. Welche Geschäftsstelle dies ist, ergibt sich aus Ihrem Versicherungsschein oder aus dessen Nachträgen.
Änderungen Ihrer Anschrift
Änderungen Ihrer Anschrift müssen Sie uns mitteilen.
Wenn Sie dies nicht tun und wir Ihnen gegenüber eine rechtliche Erklärung abgeben wollen, gilt Folgendes: Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung als zugegangen, wenn wir sie per Einschreiben an Ihre letzte uns bekannte Anschrift geschickt haben.
Das gilt auch, wenn Sie uns eine Änderung Ihres Namens nicht mitteilen.
Was bedeutet das konkret?
Mitteilungen an den Versicherer sollten entweder an die Hauptverwaltung oder an die für Sie zuständige Geschäftsstelle gehen, die auf Ihrem Versicherungsschein steht. Wichtig ist, dass Sie eine geänderte Anschrift oder einen geänderten Namen melden. Andernfalls darf der Versicherer eine rechtliche Erklärung per Einschreiben an Ihre letzte bekannte Adresse senden – sie gilt dann bereits drei Tage nach dem Absenden als bei Ihnen angekommen.
Häufige Fragen
An wen muss ich Anzeigen oder Erklärungen richten?
An die Hauptverwaltung des Versicherers oder an die für Sie zuständige Geschäftsstelle. Welche Geschäftsstelle das ist, steht in Ihrem Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen.
Was passiert, wenn ich eine Adressänderung nicht mitteile?
Möchte der Versicherer eine rechtliche Erklärung abgeben, gilt diese drei Tage nach dem Absenden als zugegangen, wenn sie per Einschreiben an Ihre letzte bekannte Anschrift geschickt wurde.
Gilt diese Regelung auch bei einer Namensänderung?
Ja. Teilen Sie eine Änderung Ihres Namens nicht mit, gilt dieselbe Regelung wie bei einer nicht mitgeteilten Anschriftenänderung.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung Reiter 2025