Bei der Unfallversicherung der Uelzener wird die Verjährung eines Anspruchs gehemmt, sobald der Versicherungsnehmer diesen Anspruch beim Versicherer geltend macht. Diese Hemmung besteht so lange, bis dem Versicherungsnehmer die Entscheidung des Versicherers in Textform zugeht.
Wird ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag beim Versicherer geltend gemacht, ist die Verjährung gehemmt.
Diese Hemmung gilt von der Geltendmachung an bis zu dem Zeitpunkt, zu dem dem Versicherungsnehmer die Entscheidung des Versicherers in Textform zugeht.
Was bedeutet das konkret?
Sobald ein Anspruch beim Versicherer angemeldet wird, läuft die Verjährungsfrist für diesen Anspruch vorübergehend nicht weiter. Diese Pause dauert so lange an, bis der Versicherer seine Entscheidung in Textform übermittelt. Auf diese Weise verliert der Versicherungsnehmer keine Zeit, während der Versicherer den Anspruch prüft.
Häufige Fragen
Was passiert mit der Verjährung, wenn ich einen Anspruch anmelde?
Sobald ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag beim Versicherer geltend gemacht wird, ist die Verjährung gehemmt.
Wie lange dauert die Hemmung der Verjährung?
Die Hemmung gilt von der Geltendmachung des Anspruchs an bis zu dem Zeitpunkt, zu dem dem Versicherungsnehmer die Entscheidung des Versicherers in Textform zugeht.
In welcher Form muss mir die Entscheidung des Versicherers zugehen?
Die Entscheidung des Versicherers muss in Textform zugehen.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung Reiter 2025