Ansprüche aus dem Unfallversicherungsvertrag der Uelzener verjähren nach drei Jahren, wobei sich die Berechnung dieser Frist nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs richtet. Wer Leistungen geltend machen möchte, sollte diese Verjährungsfrist beachten.
Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren.
Die Fristberechnung richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Was bedeutet das konkret?
Für Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag gilt eine Verjährungsfrist von drei Jahren. Wie diese Frist genau berechnet wird, ergibt sich aus den allgemeinen Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Nach Ablauf dieser Frist können Ansprüche verjährt sein.
Häufige Fragen
Nach welcher Zeit verjähren Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag?
Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren.
Wie wird die Verjährungsfrist berechnet?
Die Fristberechnung richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Gilt die Verjährung für alle Ansprüche aus dem Vertrag?
Ja, die Regelung bezieht sich auf die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag, die in drei Jahren verjähren.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung Reiter 2025