Bei der Uelzener Unfallversicherung darf der Versicherer den Vertrag anfechten, wenn seine Entscheidung zur Annahme des Vertrags durch bewusst und gewollt gemachte unrichtige oder unvollständige Angaben beeinflusst wurde; ihm steht dann der Beitrag für die bis zum Wirksamwerden der Anfechtung abgelaufene Vertragszeit zu.
Der Versicherer kann den Vertrag anfechten, wenn seine Entscheidung zur Annahme des Vertrags durch unrichtige oder unvollständige Angaben bewusst und gewollt beeinflusst worden ist.
Im Fall der Anfechtung steht dem Versicherer der Teil des Beitrags zu, der der bis zum Wirksamwerden der Anfechtungserklärung abgelaufenen Vertragszeit entspricht.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer hat das Recht, den Vertrag anzufechten, wenn die Zusage zum Vertrag durch absichtlich falsche oder lückenhafte Angaben zustande gekommen ist. Wird angefochten, behält der Versicherer den Beitrag für die Zeit, die bis zum Wirksamwerden der Anfechtungserklärung bereits verstrichen ist.
Häufige Fragen
Wann darf der Versicherer den Vertrag anfechten?
Wenn seine Entscheidung, den Vertrag anzunehmen, durch bewusst und gewollt gemachte unrichtige oder unvollständige Angaben beeinflusst worden ist.
Was passiert mit dem gezahlten Beitrag im Fall einer Anfechtung?
Dem Versicherer steht der Teil des Beitrags zu, der der bis zum Wirksamwerden der Anfechtungserklärung abgelaufenen Vertragszeit entspricht.
Genügt ein versehentlicher Fehler für eine Anfechtung?
Nach diesem Abschnitt setzt die Anfechtung voraus, dass die Angaben die Annahmeentscheidung bewusst und gewollt beeinflusst haben.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung Reiter 2025