Bei der Unfallversicherung der Uelzener können Sie als Versicherungsnehmer Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer wahlweise am Gericht des Unternehmenssitzes bzw. der zuständigen Niederlassung oder an Ihrem Wohnort erheben; für Klagen des Versicherers gegen Sie ist dagegen ausschließlich das Gericht Ihres Wohnorts bzw. gewöhnlichen Aufenthalts zuständig.
Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer sind folgende Gerichte zuständig:
- das Gericht am Sitz des Unternehmens oder der Niederlassung, die für Ihren Vertrag zuständig ist.
- das Gericht Ihres Wohnorts oder, wenn Sie keinen festen Wohnsitz haben, am Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts.
Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen Sie ist das Gericht Ihres Wohnorts zuständig. Haben Sie keinen festen Wohnsitz, ist das Gericht Ihres gewöhnlichen Aufenthalts zuständig.
Was bedeutet das konkret?
Möchten Sie als Versicherungsnehmer den Versicherer verklagen, haben Sie die Wahl: Sie können am Sitz des Unternehmens beziehungsweise der für Ihren Vertrag zuständigen Niederlassung oder an Ihrem eigenen Wohnort klagen. Klagt umgekehrt der Versicherer gegen Sie, ist stets das Gericht an Ihrem Wohnort zuständig. Wenn Sie keinen festen Wohnsitz haben, tritt jeweils das Gericht Ihres gewöhnlichen Aufenthalts an diese Stelle.
Häufige Fragen
Wo kann ich als Versicherungsnehmer gegen den Versicherer klagen?
Sie haben die Wahl zwischen dem Gericht am Sitz des Unternehmens oder der für Ihren Vertrag zuständigen Niederlassung und dem Gericht an Ihrem Wohnort. Ohne festen Wohnsitz gilt das Gericht Ihres gewöhnlichen Aufenthalts.
Welches Gericht ist zuständig, wenn der Versicherer mich verklagt?
In diesem Fall ist das Gericht Ihres Wohnorts zuständig. Haben Sie keinen festen Wohnsitz, entscheidet das Gericht Ihres gewöhnlichen Aufenthalts.
Was gilt bei fehlendem festem Wohnsitz für die Gerichtszuständigkeit?
Wenn Sie keinen festen Wohnsitz haben, tritt in beiden Fällen das Gericht am Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts an die Stelle des Wohnortgerichts.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung Reiter 2025