Bei der Unfallversicherung der Uelzener wird der erste Beitrag fällig, sobald der Versicherungsschein vorliegt und 14 Tage abgelaufen sind. Wer später zahlt, riskiert einen späteren Beginn des Versicherungsschutzes und einen möglichen Rücktritt des Versicherers – es sei denn, die verspätete Zahlung ist nicht selbst verschuldet.
Fälligkeit der Zahlung
Sobald Sie den Versicherungsschein von uns erhalten, müssen Sie den ersten Beitrag zahlen. Die Zahlung hat unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen zu erfolgen.
Späterer Beginn des Versicherungsschutzes
Zahlen Sie den ersten Beitrag zu einem späteren Zeitpunkt, beginnt der Versicherungsschutz erst ab diesem Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass wir Sie darauf hingewiesen haben – entweder durch eine gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein.
Weisen Sie uns nach, dass Sie die verspätete Zahlung nicht verschuldet haben, beginnt der Versicherungsschutz zum vereinbarten Zeitpunkt.
Rücktritt
Zahlen Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig, können wir vom Vertrag zurücktreten, solange der Beitrag nicht bezahlt ist. Ein Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn Sie nachweisen, dass Sie die verspätete Zahlung nicht verschuldet haben.
Was bedeutet das konkret?
Der erste Beitrag muss unverzüglich gezahlt werden, sobald der Versicherungsschein vorliegt und 14 Tage verstrichen sind. Wer erst später zahlt, bekommt den Versicherungsschutz auch erst ab diesem späteren Zeitpunkt – vorausgesetzt, der Versicherer hat darauf ausdrücklich hingewiesen. Zudem kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Beitrag nicht bezahlt ist. Kann man jedoch nachweisen, die verspätete Zahlung nicht selbst verschuldet zu haben, gilt der ursprünglich vereinbarte Beginn und ein Rücktritt entfällt.
Häufige Fragen
Bis wann muss ich den ersten Beitrag für meine Unfallversicherung zahlen?
Sobald Sie den Versicherungsschein erhalten haben, müssen Sie den ersten Beitrag unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen bezahlen.
Was passiert mit meinem Versicherungsschutz, wenn ich den ersten Beitrag zu spät zahle?
Bei späterer Zahlung beginnt der Versicherungsschutz erst ab diesem späteren Zeitpunkt, sofern der Versicherer Sie durch eine gesonderte Mitteilung in Textform oder einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein darauf aufmerksam gemacht hat.
Kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, wenn ich nicht rechtzeitig zahle?
Ja, solange der erste Beitrag nicht bezahlt ist, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten. Das gilt nicht, wenn Sie nachweisen, dass Sie die verspätete Zahlung nicht verschuldet haben.
Was gilt, wenn ich die verspätete Zahlung nicht selbst verschuldet habe?
Weisen Sie nach, dass Sie die verspätete Zahlung nicht verschuldet haben, beginnt der Versicherungsschutz zum vereinbarten Zeitpunkt und der Versicherer kann nicht zurücktreten.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung Reiter 2025