Bei der Uelzener Unfallversicherung gibt es Krankenhaustagegeld, wenn sich die versicherte Person nach einem Unfall in medizinisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung befindet. Gezahlt wird der vereinbarte Betrag für jeden Kalendertag der vollstationären Behandlung ab dem Tag des Unfalls. Kuren sowie Aufenthalte in Sanatorien und Erholungsheimen zählen dabei nicht als medizinisch notwendige Heilbehandlung.
Die versicherte Person befindet sich unfallbedingt in medizinisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung. Kuren oder Aufenthalte in Sanatorien und Erholungsheimen gelten nicht als medizinisch notwendige Heilbehandlung.
Höhe und Dauer der Leistung
Wir zahlen das vereinbarte Krankenhaustagegeld für jeden Kalendertag der vollstationären Behandlung ab dem Tag des Unfalls.
Was bedeutet das konkret?
Wer nach einem Unfall wegen einer medizinisch notwendigen Behandlung vollstationär im Krankenhaus liegt, erhält für jeden Kalendertag dieser Behandlung das vereinbarte Krankenhaustagegeld. Die Zahlung beginnt bereits am Tag des Unfalls. Aufenthalte in Form von Kuren, Sanatorien oder Erholungsheimen zählen dabei jedoch nicht als medizinisch notwendige Heilbehandlung.
Häufige Fragen
Ab wann wird das Krankenhaustagegeld gezahlt?
Das vereinbarte Krankenhaustagegeld wird für jeden Kalendertag der vollstationären Behandlung ab dem Tag des Unfalls gezahlt.
Zählt ein Kuraufenthalt für das Krankenhaustagegeld?
Nein. Kuren sowie Aufenthalte in Sanatorien und Erholungsheimen gelten nicht als medizinisch notwendige Heilbehandlung.
Welche Voraussetzung muss für die Leistung erfüllt sein?
Die versicherte Person muss sich unfallbedingt in medizinisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung befinden.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung Reiter 2025