Bei der Uelzener Unfallversicherung für Reiter besteht Versicherungsschutz während der Vertragslaufzeit immer dann, wenn die versicherte Person direkt mit dem Pferd umgeht – etwa beim Auf- und Absitzen, beim Reiten, beim Führen am Zügel sowie bei der unmittelbaren Pflege und Versorgung. Kein Schutz greift dagegen, wenn sich der Reitunfall im Rahmen einer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit ereignet.
Geltungsbereich
Versicherungsschutz besteht während der Wirksamkeit des Vertrags und beim direkten Umgang der versicherten Person mit dem Pferd. Das gilt in folgenden Situationen:
- beim Auf- und Absitzen
- beim Reiten
- während der Führung am Zügel
- anlässlich der unmittelbaren Pflege und Versorgung
Kein Versicherungsschutz besteht für die versicherte Person, wenn sich der Reitunfall während einer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit ereignet.
Was bedeutet das konkret?
Der Schutz gilt, solange der Vertrag wirksam ist und die versicherte Person unmittelbar mit dem Pferd zu tun hat. Dazu zählen das Auf- und Absitzen, das Reiten, das Führen am Zügel sowie die direkte Pflege und Versorgung des Pferdes. Ereignet sich der Reitunfall jedoch im Rahmen einer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit, greift der Versicherungsschutz nicht.
Häufige Fragen
In welchen Situationen mit dem Pferd bin ich versichert?
Versicherungsschutz besteht beim direkten Umgang mit dem Pferd, konkret beim Auf- und Absitzen, beim Reiten, während der Führung am Zügel und anlässlich der unmittelbaren Pflege und Versorgung.
Gilt der Schutz auch bei beruflichem Reiten?
Nein. Für die versicherte Person besteht kein Versicherungsschutz, wenn sich der Reitunfall während einer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit ereignet.
Ab wann besteht der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz besteht während der Wirksamkeit des Vertrags und beim direkten Umgang der versicherten Person mit dem Pferd.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung Reiter 2025