Bei der Unfallversicherung der Uelzener gibt es ein Tagegeld für die Versorgung des Pferdes, wenn die versicherte Person nach einem Unfall in ihrer körperlichen Leistungsfähigkeit um mindestens 75 Prozent eingeschränkt ist und deshalb ihr Pferd nicht mehr selbst versorgen kann. Der Anspruch ist auf ein Unfallereignis pro Kalenderjahr begrenzt und muss durch eine ärztliche Bescheinigung belegt werden; Höhe und Dauer richten sich nach der vereinbarten Versicherungssumme und Dauer.
Die versicherte Person ist unfallbedingt in der körperlichen Leistungsfähigkeit mindestens zu 75 % eingeschränkt, so dass sie nicht in der Lage ist, das Pferd selbstständig zu versorgen. Der Nachweis ist durch eine ärztliche Bescheinigung zu erbringen. Die Leistung ist begrenzt auf ein Unfallereignis pro Kalenderjahr.
Höhe und Dauer der Leistung
Grundlagen für die Berechnung der Leistung sind die vereinbarte Versicherungssumme und die vereinbarte Dauer im Versicherungsschein.
Bei mehreren Unfallereignissen pro Kalenderjahr wird die Leistungsart nur für ein Unfallereignis gewährt.
Was bedeutet das konkret?
Wer nach einem Unfall körperlich so stark eingeschränkt ist, dass eine eigenständige Versorgung des Pferdes nicht mehr möglich ist, kann ein Tagegeld erhalten. Voraussetzung ist eine Einschränkung von mindestens 75 %, die ärztlich bescheinigt werden muss. Die Leistung gibt es nur einmal je Kalenderjahr. Wie hoch das Tagegeld ist und wie lange es gezahlt wird, ergibt sich aus der vereinbarten Versicherungssumme und Dauer.
Häufige Fragen
Wann wird das Tagegeld für die Versorgung des Pferdes gezahlt?
Wenn die versicherte Person unfallbedingt in der körperlichen Leistungsfähigkeit um mindestens 75 % eingeschränkt ist und deshalb das Pferd nicht mehr selbstständig versorgen kann.
Welchen Nachweis muss ich für die Leistung erbringen?
Die Einschränkung ist durch eine ärztliche Bescheinigung nachzuweisen.
Wie oft wird das Tagegeld pro Jahr gewährt?
Die Leistung ist auf ein Unfallereignis pro Kalenderjahr begrenzt. Bei mehreren Unfallereignissen im selben Kalenderjahr wird sie nur für ein Ereignis gewährt.
Wovon hängen Höhe und Dauer der Leistung ab?
Grundlage für die Berechnung sind die vereinbarte Versicherungssumme und die vereinbarte Dauer im Versicherungsschein.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung Reiter 2025