Bei der Unfallversicherung der Uelzener gelten die für den Versicherungsnehmer maßgeblichen Bestimmungen auch für dessen Rechtsnachfolger und für sonstige Anspruchsteller. Wer also Ansprüche geltend macht, muss dieselben Regelungen beachten, die für den ursprünglichen Versicherungsnehmer gelten.
Alle für Sie geltenden Bestimmungen gelten entsprechend auch für Ihren Rechtsnachfolger und für sonstige Anspruchsteller.
Was bedeutet das konkret?
Die Regelungen, die für den Versicherungsnehmer gelten, sind nicht auf ihn beschränkt. Sie werden in gleicher Weise auf einen Rechtsnachfolger sowie auf andere Personen angewendet, die Ansprüche stellen. Damit gelten für alle Anspruchsteller dieselben Bedingungen.
Häufige Fragen
Gelten die Vertragsbestimmungen auch für einen Rechtsnachfolger?
Ja. Alle für den Versicherungsnehmer geltenden Bestimmungen sind entsprechend auf den Rechtsnachfolger anzuwenden.
Was gilt für sonstige Personen, die Ansprüche stellen?
Auch für sonstige Anspruchsteller gelten die für den Versicherungsnehmer geltenden Bestimmungen entsprechend.
Ändern sich die Regeln, wenn jemand anderes Ansprüche geltend macht?
Nein. Die für den Versicherungsnehmer geltenden Bestimmungen werden entsprechend auch auf Rechtsnachfolger und sonstige Anspruchsteller angewendet.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung Reiter 2025